BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 25

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


9.48.58

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Herr Bun­desminister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat eine Reihe von Sprechern schon darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse in der Nationalratssitzung vom 24. September in einer durchaus ungewöhnlichen Art und Weise zustande gekommen sind.

Ja, tatsächlich! Es hat da eine Nationalratssitzung gegeben, in der mit wechselnden Mehrheiten Beschlüsse gefasst wurden, in der das Abstimmungsverhalten der dortigen Klubs nicht von Regierung und Opposition gekennzeichnet war, sondern vom Stand­punkt der Zustimmung zu bestimmten Gesetzesinitiativen. Das ist in manchen Parla­menten Europas nicht so selten, in Österreich ist es allerdings eine Ausnahme­situation, aber es war ein wichtiger Impuls gerade für sozialrechtliche Veränderungen, aber auch für andere Maßnahmen, die dringend im Interesse der Bevölkerung notwendig waren.

Natürlich ist es ungewöhnlich, dass derartige Beschlüsse so knapp vor einer Wahl gefasst werden, aber es ist in dieser Debatte schon darauf verwiesen worden – zum Teil polemisch –, dass es sich dabei um Themen, um Anliegen handelt, die teilweise schon Monate, ja sogar bereits eineinhalb Jahre lang auf eine Erledigung warteten. Ich glaube daher, dass es gut und richtig war, dass sich die Parteien – letztlich dann alle! – entschlossen haben, eine rasche und nicht entlang der Trennungslinie von Regierung und Opposition verlaufende Entscheidung zu treffen.

Es war sicherlich – die meisten von uns haben ihn in irgendeiner Art und Weise beobachtet oder waren auch im Hohen Haus – ein spannender und dramatischer Tag, jener 24./25. September, an dem diese Beschlüsse debattiert und letztendlich gefasst wurden. Es war eine lange Sitzung. Der Nationalrat kann mildernde Umstände geltend machen, weil auch bei altgedienten, erfahrenen und gestählten Politikern ab 4 Uhr früh gewisse Ermüdungserscheinungen auftreten. Ich mache das insbesondere für meine Fraktion im Nationalrat geltend. Das soll vorkommen, aber dazu hat man ja unter anderem eine zweite Kammer.

Ich erinnere mich an eine Situation – das ist historisch –, wo eine Bundesministerin inständig den Bundesrat gebeten hat, gegen ihr Gesetz einen Einspruch zu erheben, weil darin leider ein Blödsinn drinnen stand. Wir haben ihr diesen Wunsch gerne erfüllt. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Fall bitte ich um Ihre Zustimmung für den Antrag, den der Herr Kollege Klug noch einbringen wird. Es wurde nämlich im Nationalrat ein Beschluss gefasst, der einem anderen gefassten Beschluss widerspricht – eine Doppelgesetzgebung, wenn man so will, aber eine sich widersprechende Doppelgesetzgebung, die der Bundesrat mit seinem Einspruch aus der Welt schaffen kann und muss.

Ich begrüße es, dass dort, wo ein Doppelbeschluss erfolgt ist, der keinen Widerspruch enthält, sondern wo parallel indentische Texte zwei Mal beschlossen wurden, was


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite