BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 54

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zur 13. Familienbeihilfe gestartet hat. Es freut mich, dass wir heute diese Initiative gemeinsam beschließen können.

Sie haben schon angeführt, dass gerade der September jener Monat ist, der speziell für die Familien von vielen Ausgaben geprägt ist. Daher ist die doppelte Familien­beihilfe, die wir mit diesem Gesetz für den September gewähren, meiner Ansicht nach eine gute Sache, denn damit können wir die Mehrbelastungen zum Schulbeginn abfedern. Wir beschließen das natürlich rückwirkend, sodass der heurige September auch schon mit dabei ist.

Besonders begrüßen können wir es an dieser Stelle auch, dass die zusätzlichen Zahlungen wie die Altersstaffelung, die Geschwisterstaffelung und die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder auch in die Verdoppelung mit einbezogen werden. Dadurch haben wir auch eine soziale Treffsicherheit.

Ich glaube, es ist eine zukunftsweisende Investition für unsere Familien und für die alleinerziehenden Mütter. Wir sprechen hier von einem Betrag von 250 Millionen € für unsere Familien aus dem Familienlastenausgleichsfonds, der ja schon große Defizite aufweist. Wir wollen aber unseren jungen Familien Rahmenbedingungen schaffen, damit wieder vermehrt die Entscheidung für das Kind gefällt wird.

Die ÖVP steht immer zu den Familien – das habe ich schon angeführt –, sie ist eine Familienpartei. Es hat auch in der letzten Zeit schon viele Akzente dahin gehend gegeben, etwa die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes für alle, egal, ob Arbeit­nehmerinnen, Unternehmerinnen, Bäuerinnen oder Studentinnen, den Entfall von Bundesgebühren bei der Geburt, damit das Kind einen guten Start ins Leben hat, und im heurigen Jahr auch die Erhöhung der Geschwisterstaffel für Mehrkinderfamilien.

Wir nehmen uns aber auch für die Zukunft noch einiges vor. So heißt es, Kinder­betreuungseinrichtungen verstärkt auszubauen und zu fördern, damit in der Familie und vor allem auch für die Frau die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser vonstatten gehen kann. Es geht darum, das letzte Kindergartenjahr verpflichtend und kostenlos zu machen nach dem Modell Niederösterreich, wo es ja alle Kinder­garten­jahre vormittags kostenlos gibt, und um die steuerliche Absetzbarkeit von Kinder­betreuungskosten.

Wir setzen auf die Zukunft, wir setzen auf die Familien, wir setzen auf unsere Kinder. In diesem Sinne beschließen wir mit Freude die 13. Familienbeihilfe. (Beifall bei der ÖVP.)

11.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


11.54.16

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Frau Kollegin Diesner-Wais, keine Frage, das war mehr als notwendig – aber das Schulterklopfen könnte etwas leiser sein, wenn wir bedenken, dass die Familienbeihilfe seit 2000 nicht valorisiert worden ist! Wenn wir die Statistik Austria hernehmen, dann bedeutet die Inflation seither 14,6 Prozent (Zwischenrufe bei der ÖVP); damit tun wir also nicht irgendwie ein großes Dreizehntes dazu, sondern wir gleichen jetzt, nicht ganz in der Höhe der Inflation, eigentlich aus.

Frau Kollegin Diesner-Wais, die ÖVP ist die Partei der Kinder und der Familien, sagten Sie – da hat es allerdings schon einen sehr stotternden Motor gegeben, wenn ich Sie an die Position der ÖVP in dieser gesamten Debatte erinnere, etwa daran, dass die 13. Familienbeihilfe erst ab der Schulpflicht und nicht im Kindergarten gilt. (Zwischen-


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