BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 56

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Bund hat hier – nach dieser Diskussion halte ich es jetzt für notwendig, das zu sagen – auch eine Verantwortung. Ich als zuständige Bundesministerin habe vor allem eine Verantwortung auch in der wirtschaftlichen Aufsicht über Steuergelder – das sind letztendlich auch Ihre und unser aller Gelder –, nämlich den Familienlastenaus­gleichsfonds.

Es wird hier immer sehr locker über zusätzliche Gelder gesprochen, auch – ich weiß es, Herr Bundesrat Schennach – über eine nicht stattgefundene Valorisierung. Ich darf Ihnen aber sagen, ich war eine der Ersten, die eine klare Aufdeckung dieses Familienlastenausgleichsfonds entsprechend angeregt hat. Ich verweise auf minus 3 234,839 Millionen, also minus 3 Milliarden €, die dieser Familienlastenausgleichs­fonds aufzuweisen hat!

Ich glaube schon, dass wir versucht haben, durch diese kleinen ersten, einzelnen Schritte eine Situation zu schaffen, die letztendlich dazu führt, dass Familien geholfen wird. Es war Vizekanzler Molterer, der gesagt hat: Wir haben eine Inflation, wir haben eine Teuerung, die vor allem Familien betrifft, und daher versuchen wir, schnell und direkt Hilfe zu leisten. Er hat daher diese 13. Familienbeihilfe zur Diskussion gestellt.

Dass es ursprünglich – und das ist richtig – Schulkinder betroffen hat, ist nach­vollziehbar. Ich habe in meinem gesamten Umfeld, bei all meinen Patenkindern und den entsprechenden Familien, schon den Eindruck gewonnen, dass gerade Kinder, die in die Schule gehen, im September mehr Geld brauchen und dass es daher dann, wenn wir eine akute Hilfestellung gäben, natürlich auch um diese Kinder ginge. Aber – und ich glaube, man soll sich das nicht immer negativ vorrechnen – wir waren absolut bereit, aus der Berechnung der 250 Millionen € heraus zu sagen, dass wir das ausweiten.

Ich glaube nur nicht, dass man das irgendjemandem oder irgendeiner Situation zurechnen sollte, sondern wir haben das gemacht, was in der Verantwortung von uns Politikerinnen und Politiker ist. Wir haben gesagt, wir müssen diesen Familien, vor allem Familien mit mehr Kindern, Rechnung tragen. Daher glaube ich nicht nur, dass es notwendig ist, diese Familienbeihilfe zu verdoppeln, sondern ich glaube auch, dass es notwendig ist, dies so zu beschließen, dass wir es schon für diesen September ausbezahlen können, damit jetzt, genau in dieser schwierigen Situation, den Familien geholfen wird.

Wesentlich erscheint mir, darauf hinzuweisen, dass diese Verdoppelung der Familien­beihilfe nicht nur den Grundbetrag und die Altersstaffelung, sondern auch die Ge­schwisterstaffelung und die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder betrifft. Denn genau dort ist bei einer Teuerung und bei einer höheren Inflationsrate natürlich eine zusätzliche Problematik zu finden.

250 Millionen €, die nun mehr ausbezahlt werden sollen, das ist ein spürbarer Betrag für die Familien. Wenn Sie sich anschauen – wir haben ein paar Beispiele berechnet –, dass bei vier Kindern im Alter von vier, neun, elf und neunzehn Jahren – absichtlich ist auch ein älteres Kind, ein junger Mensch dabei – 606,80 € zusätzlich an Familien­beihilfe oder bei zwei Kindern im Alter von zwölf und vierzehn Jahren ein zusätzlicher Betrag von 274,60 € ausgeschüttet werden, dann ist das, so meine ich, schon etwas, was spürbar ist. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube auch, dass wir noch lange nicht am Ende sind. Ich hoffe sehr, dass eine nächste Bundesregierung die von mir einmal angesetzte Evaluierung des Familien­lasten­ausgleichsfonds und die daran geknüpften Neuordnungen dieses Familienlasten­ausgleichsfonds inklusive der notwendigen Valorisierung vornehmen wird. Aber auch die von Frau Bundesrätin Diesner-Wais angesprochene steuerliche Absetzbarkeit und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite