BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 57

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nächste Schritte vor allem auch zu dem Zweck, die Väterbeteiligung zu steigern, werden für die österreichischen Familien etwas Zusätzliches sein.

Ich bitte Sie aber wirklich auch im Sinne der Fairness und der Ehrlichkeit, nie zu ver­gessen, dass wir mit diesen minus 3 Milliarden € im Familienlastenausgleichsfonds entsprechend umgehen müssen. Wahrscheinlich wird man sich in der nächsten Legislaturperiode einmal Gedanken machen müssen, ob wirklich alles daraus bezahlt wird, was daraus zu bezahlen ist, respektive ob alles dort hineinfließt, wo es auch hineinzufließen hat. Darauf sollte man Rücksicht nehmen.

Ich glaube, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode eine gute Grundlage geschaffen haben, auf der aufbauend eine neue Regierung meines Erachtens notwen­digerweise die nächsten Schritte setzen muss. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Kemperle. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.04.59

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Einiges zur Familienbeihilfe ist ja bereits gesagt worden. Einiges regt mich jetzt auch dazu an, es zu beantworten, obwohl ich das vorab nicht vorgehabt habe. Gerade was zum Beispiel den Familien­lastenausgleichsfonds betrifft, sind natürlich Wahrnehmungen sehr unterschiedlich.

Nichtsdestotrotz zuerst zur Entscheidung, die Familienbeihilfe tatsächlich ein 13. Mal auszuzahlen: Wir wissen, es war eine wichtige Entscheidung, es war eine gute Entscheidung. Was mich im Vorfeld allerdings etwas irritiert hat, war das Schauspiel dahin gehend, wie es dazu gekommen ist und wer denn jetzt was und in welcher Höhe gefordert hat.

Was mich in dieser gesamten Vordebatte auch irritiert hat, war die Einschränkung auf das sechste Lebensjahr. Ich selbst bin Mutter eines Kindes und weiß, dass es nicht nur im sechsten Lebensjahr zu einem erhöhten Aufwand kommt, sondern dass es, wenn ein Kind auf die Welt kommt, auch schon besondere Belastungen gibt und ein Kind bestimmte Voraussetzungen braucht, um überhaupt ins Leben starten zu können. Gerade auch in dieser Hinsicht ist es wichtig, weil die Familienbeihilfe nicht zur Existenzsicherung der Eltern dient, sondern den Kindern. Es ist ausdrücklich fest­gelegt, dass die Familienbeihilfe ein Geld ist, das den Kindern zusteht und das im Grunde genommen auch einklagbar ist, wenn Kinder es nicht erhalten.

Das heißt, da muss man schon von den Grundintentionen des Gesetzes ausgehen, und daher kommt, wie gesagt, meine Verwunderung über diese Unterscheidung, wann denn wie viel und in welcher Form zusteht oder wie den Kindern die Förderung zu geben ist. Das heißt, es gibt für mich keine Debatte darüber, dass auch Kleinkindern unter sechs Jahren ein erhöhter Bedarf zugesprochen werden muss. Daher bin ich froh darüber, dass es diese Debatte nicht mehr gibt, und auch über die Entscheidung, dass die 13. Familienbeihilfe jetzt tatsächlich „unabhängig“ – unter Anführungszeichen – vom Kindesalter ausbezahlt wird.

Ich möchte keine neuerliche Diskussion darüber anfachen, allerdings schon einen Satz zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld im Zusammenhang mit dem Familienlastenausgleichsfonds sagen, weil immer wieder gesagt wird, dass der Fonds ausgeräumt worden ist. Ich weiß, dass es dieses Minus gibt, Frau Bundesministerin; nichtsdestoweniger war ich bei der ursprünglichen Debatte dabei, als noch Geld im Fonds war. Ich erinnere schon an die Entscheidungen, welche zwischen 2000 und


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