BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 72

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Ich darf an dieser Stelle – ich sage das bewusst – sozusagen beruhigend darauf hin­weisen, dass es um die Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union geht und nach einheitlicher Rechtsprechung des EuGH die Auslegung nationaler Gesetze in der Umsetzung von Richtlinien jedenfalls im Sinne der Richtlinien zu erfolgen hat, weshalb klar ist, dass, selbst wenn dieses redaktionelle Versehen bestehen bliebe, im Zweifelsfall eine richtlinienkonforme Judikatur Platz greifen würde.

Punkt drei: Es ist richtig, dass der Begriff „Arzneimittel“ relativ weit gefasst ist und daher auch veterinärmedizinische Medikamente, erkennbar in der Apotheke an dem Zusatz „ad us. vet.“, hineinfallen könnten. Der Umsatz dieser Medikamente in den Apotheken ist nicht sehr groß, da der wesentliche Teil von den Tierärzten abgegeben wird und dort Teil der Gesamtbehandlung ist.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es im Zuge der Diskussion, die es im Vorfeld der Beschlussfassung im Nationalrat gab, auch einen anderen Antrag gab, in dem ausdrücklich nur Medikamente für die Anwendung beim Menschen vorgesehen waren, und möchte an dieser Stelle den Damen und Herren Bundesräten auch meinen persönlichen Kommentar nicht verschweigen: Auf diesem Markt gibt es das Problem, dass ein wesentlicher Teil der veterinärmedizinischen Behandlungen mit menschlichen Präparaten erfolgt.

Das heißt, eine Differenzierung zwischen Medikamenten „ad us. vet.“ und jenen, die an sich nur für die Anwendung am menschlichen Körper gedacht sind, würde dazu führen, dass zwar ein kleiner Teil dann weiter mit 20 Prozent Mehrwertsteuer verkauft würde, aber ein wesentlicher Teil der Medikamente, die tatsächlich Tieren verabreicht werden, gleichfalls unter die Begünstigung fallen würde, selbst wenn das berichtigt würde, das heißt, dieser Teil der redaktionellen Präzisierung vorgenommen würde, weil die Tiere Medikamente verschrieben bekommen und diese auch in der Apotheke gekauft und den Tieren dann verabreicht werden.

Punkt vier, der die Frage der Summen und der Kosten betrifft: Unsere aktuelle Schät­zung sieht vor, dass wir bei Inkrafttreten dieses Antrages mit Ausfällen von 283 Millionen € im Jahr 2009 rechnen müssen. Für die Frage des Maastricht-relevanten Defizits ist allerdings zu beachten, dass ein wesentlicher Teil davon, nämlich, wenn das System voll greift, zirka 250 Millionen €, den Kranken­versiche­rungsträgern direkt zugute kommt, also zu einer Verminderung des Maastricht-relevanten Defizits führt, und zwar dadurch, dass die im Maastricht-Geltungsbereich befindlichen Krankenkassen, die ein Defizit haben, ein um diesen Teil vermindertes Defizit haben, sodass im Sinne des öffentlichen Defizits der Maastricht-Kriterien nur die Differenz, die im Maximalfall in den Folgejahren auf 90 Millionen bis 100 Millionen € geschätzt wird, tatsächlich wirksam wird.

Wofür fallen diese 90 Millionen bis 100 Millionen € an? – Der eine Teil sind Arznei­mittel, die nicht von der Krankenkasse refundiert werden. Die Gründe dafür können sein:

Erstens: Die betreffende Person ist nicht versichert. Es gibt einen kleinen Teil der Österreicherinnen und Österreicher, die keine Krankenversicherung haben und daher auch die Medikamente privat bezahlen müssen.

Möglicher Fall zwei: Es handelt sich um Arzneimittel, die seitens der Krankenkasse nicht ersetzt werden – bei den einzelnen Gebietskrankenkassen gibt es Unterschiede, in welchem Ausmaß bestimmte Medikamente zulässig sind. Sie wissen wahrscheinlich aus der Erfahrung Ihrer eigenen Bundesländer, dass es Länder gibt, in denen man mit homöopathischen Medikamenten Schwierigkeiten hat, dass es eine Reihe auf natürlichen Wirkstoffen basierenden Heil- und Arzneimittel gibt, die nicht ersetzt


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