BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 73

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werden, beziehungsweise dass es vor allem bei der äußerlichen Anwendung eine Reihe von Mitteln gibt, die nicht ersetzt werden.

Fall drei sind Arzneimittel, die billiger sind als die Rezeptgebühr, denn es ist klar, dass jeder Versicherte bei einem Arzneimittel, das weniger als die Rezeptgebühr kostet, dieses selbst und direkt an der Apothekenkasse bezahlt.

Die Entlastung findet daher für Kranke – und zwischen Klammer: und in dem Ausmaß, das ich vorher erwähnt habe, auch für die Behandlung von Haustieren – in vielfältiger Art und Weise statt. Eine ernst zu nehmende seriöse Einschätzung, wie sich das sozial verteilt, ist gar nicht möglich, behaupte ich einmal, denn die Frage, wer im Regelfall selbst bezahlen muss, wird nicht sehr stark von den Einkommensverhältnissen abhängen, da eine Vollversicherung bei uns – zum Glück, muss ich sagen – auch im Bereich der Freiberufler, im Bereich der Selbständigen und im Bereich der Bauern besteht. Wir haben also im Unterschied zu anderen Ländern einen relativ weiten Versicherungsschutz, da sind die Unversicherten eher zufällig daraus Herausfallende.

Die Frage, ob hier besonders luxuriöse Arzneimittel begünstigt werden, vermag ich nicht zu beantworten. Ich halte es aber moralisch für doch etwas problematisch, einem Menschen, wenn er der Auffassung ist, dass er ein bestimmtes Arzneimittel unbedingt zu seiner Genesung braucht, dieses vorzuhalten, da es sich um ein Gut handle, für das eine Begünstigung nicht in Frage käme. Böse Zungen behaupten, dass die Hälfte der Wirksamkeit von Arzneimitteln sowieso ein sogenannter Placebo-Effekt ist, der darauf basiert, dass man daran glaubt.

Für uns im Bundesministerium für Finanzen bedeutet ... (Bundesrat Schennach: Das ist für einen Staatssekretär ... gesundheitliche Aussage!) – Herr Bundesrat Schennach, das Finanzielle bewirkt immer, dass man in sehr weiten Bereichen angesprochen ist, das ist nicht zu vermeiden.

Ich möchte an dieser Stelle mitteilen, dass es bereits Vorgespräche zwischen den Regierungsfraktionen und der mit der provisorischen Weiterführung der Geschäfte beauftragten Bundesregierung gibt, eine entsprechende redaktionelle Korrektur vor­zunehmen, soweit sie notwendig ist, wenn kein Einspruch stattfindet und damit das Gesetz heute hier beschlossen wird. Wir haben bei diesem Tagesordnungspunkt die Frage der Zitierung und allenfalls der Präzisierung der Arzneimittel vorzunehmen. Wir haben im Bereich des nächsten Tagesordnungspunktes, nämlich betreffend das Einkommensteuergesetz, Inkrafttretensbestimmungen, wenn ich es richtig im Kopf habe, anzupassen. Und – ich möchte das an dieser Stelle nicht verhehlen – aus budgetären Gründen wäre es aus der Sicht des BMF sehr wünschenswert, wenn auch das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz adaptiert würde, weil nach Auffassung der Beamten meines Hauses zu dem Zustand, dass die Gebiets­kranken­kassen und die anderen Krankenversicherungsträger einen zu geringen Ersatz für die weggefallene Vorsteuer bei den Medikamenten bekommen haben, mit dem Inkraft­treten dieses Bundesgesetzes eine Überkompensation stattfindet.

Ich möchte hier und jetzt die politische Problematik diesbezüglich nicht verschweigen: Nachdem die Krankenversicherungsträger jahrelang weniger bekommen haben zu sagen: Wir lassen aber nicht zu, dass es einmal mehr ist!, ist Thema einer Diskussion, die eher politischer Natur ist und im Schoße des neuen Nationalrates und letztlich dann auch des Bundesrates zu führen ist.

Ich wäre, das sei diesbezüglich angemerkt, nicht unglücklich darüber, dass wir uns zusätzlich zu all den Problemen, die wir auf den Finanzmärkten haben, nicht in Kürze auch noch mit der Frage von möglichen Zahlungsschwierigkeiten oder einer drohenden Insolvenz von Sozialversicherungsträgern befassen müssten und auf diese Art und


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