BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 91

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dienen ist schön, das sollen sie gerne tun, aber sie sollen nicht im Nachhinein die Verluste der Gesellschaft übertragen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat – und ich nehme auch an, der Bundesrat – mit breiter Mehrheit die Fortsetzung einer Verbesserung vor allem für die Bauarbeiter und Montagearbeiter beschließt. Ich möchte an dieser Stelle aber ein Problem nicht verschweigen, das wir bereits bei der Reparatur voriges Jahr hatten. Ich habe es damals gesagt und möchte das an dieser Stelle erneuern: Der Verfas­sungsgerichtshof hat unsere bisherige Regelung als nicht gleichheitskonform aufge­hoben, und zwar, weil bestimmte Berufsgruppen eine besondere Situation haben: Wenn sie länger an einem Ort sind, bekommen sie steuerfrei Gelder, die andere Berufsgruppen, bei denen das nicht so ist, nicht bekommen.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sowohl ein Anliegen der Bundesregierung als auch der Mehrheit der Fraktionen war, dass Menschen, die eine Steuerfreiheit als Teil ihres Einkommens betrachtet haben, diese nicht plötzlich entzogen wird. Das Problem ist nur, und ich muss diese Warnung aussprechen: Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes bewegen wir uns nicht in Richtung verfassungs­konformer Regelung, sondern eher in die andere Richtung. Das soll jedem bewusst sein.

Wir brauchen, unabhängig von dieser Regelung, eine langfristige Regelung, die hält. Ich sage das bewusst so. Es wird Aufgabe der neuen österreichischen Bundes­regie­rung sein, sich auch darüber Gedanken zu machen. Bei all dem, was man natürlich der Notlage, die gerade im Montagebereich herrscht, wo ja wirklich Reallohnverluste ent­standen sind, entgegenhält, richte ich trotzdem einen Appell an die Sozialpartner, und dort vor allem an jenen Teil einer Kammer, der ich auch lange Zeit in führender Funktion angehören durfte: Es müssen die Kollektivvertragspartner miteinander eine Lösung finden, die uns graduell aus der Situation herausführt, dass bestimmte Steuer­vorteile Lohnbestandteile ersetzen.

Frau Präsidentin, ich habe das damals gesagt, und das war ernst gemeint: Wir müssen mittelfristig eine diesbezügliche Lösung finden. Der Verfassungsgerichtshof wird uns nämlich das wahrscheinlich nicht als verfassungskonform durchgehen lassen.

Ein kleiner Nachtrag noch zu den Nächtigungskosten: Es ist richtig, bis sechs Monate können Nächtigungskosten – die 15 € – derzeit steuerfrei ausbezahlt werden. Ich möchte aber zur Beruhigung für jene, die nicht unter diese Kollektivverträge fallen und nicht in diesen Branchen tätig sind, hinzufügen: Nachgewiesene Nächtigungskosten sind auch über diese sechs Monate hinaus und unabhängig von der Höhe bis zu ihrer tatsächlichen Höhe abrechenbar.

Oft wird das so dargestellt, dass den Leuten die Nächtigungskosten weggenommen werden. Das stimmt natürlich nicht. Die Pauschale kann ja nur wirkliche Nächti­gungskosten abgelten. Wer keine Nächtigungskosten hat, genießt – seien wir ehrlich! – zwar die Pauschale, aber eigentlich nicht ganz gesetzeskonform.

Zum letzten Punkt, der Frage der Überstundenentlohnung: Das betrachte ich, muss ich sagen, mit einem lachenden und einem weinenden Auge. – Als Verantwortlichen für ein Ministerium, das auch für das Budget zuständig ist, rinnen uns natürlich die Tränen herunter. Es war ein mühsamer Kampf dieses Ressorts, diese Steuerfreiheiten  vor allem in der Steuerreform 1988/1989 – einzuschränken. Ich denke an die Mühsal des damaligen Finanzministers Lacina zurück, das den Gewerkschaften klarzumachen, sodass sie dazu auch Ja sagen. – Jetzt haben wir zehn steuerfreie Überstunden.

Ich begrüße aber auch, dass gerade im Bereich der ÖVP-Fraktion diesbezüglich ein Umdenken stattgefunden hat. Ich hoffe nur, dass das nicht zu einer weiteren nachbörs-


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