BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich darf eine Richtigstellung hier anbringen: In jenem Absatz, wo es heißt: „Die Zugangsbeschränkungen sollen für alle Studien außer dem der Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin mit 30. September 2009 außer Kraft treten ...“, soll auch der Bereich der Psychologie eingefügt werden.

Ich darf aus dem Ausschuss Folgendes berichten:

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Ebenso ist ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Mag. Eibinger. – Bitte.

 


14.21.51

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über eine Gesetzesvorlage, die primär aus wahltaktischen und parteipolitischen Gründen und auch aus ideologischen Gründen beschlossen wurde, und zwar in jener Sitzung, die heute schon mehrmals genannt und kommentiert wurde, weshalb ich hier gar nicht mehr darauf eingehen möchte. Jedenfalls ist diese faktisch nicht nachvollziehbar. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundes­rates Stadler.) Zu den Fakten komme ich gleich.

Faktum ist, Herr Kollege, dass die Studienbeiträge sinnvoll und akzeptiert sind. Im Gegensatz zu dem, was hier gerne behauptet wird, halten die Studiengebühren niemanden vom Studium ab. Das ist auch ganz einfach zu belegen: Die Zahl der Studienanfänger ist so hoch wie nie zuvor. Ungefähr ein Drittel jedes Altersjahrganges beginnt ein Studium. Und seit der Einführung der Studienbeiträge ist die Zahl der Studienanfänger um fast 40 Prozent gestiegen – ich glaube, da sind wir uns einig, dass das stimmt –, und zwar von 31 500 auf 43 500 Studierende.

Weiters ist die Studienförderung ausgebaut worden, und zwar im Sinne der sozialen Treffsicherheit, denn diejenigen, die es sich leisten können, können und sollen einen Beitrag leisten. Im Gegenzug dazu soll man jenen, die es brauchen, verstärkt unter die Arme greifen. Das ist soziale Umverteilung. Aber dieser Gesetzesbeschluss, der hier heute vorliegt, würde eher eine soziale Schieflage hervorrufen, denn wer würde denn von dieser Gesetzesvorlage profitieren? Es würden die finanziell Bessergestellten profitieren.

Experten – und das wird Ihnen jetzt auch nicht gefallen – halten es sogar für aus­gewogener, wenn man die Studienbeiträge anheben würde und stattdessen das Stipendiensystem weiter ausbauen würde. (Bundesrat Gruber: ÖVP-Experten!) Lachen Sie nur gerne über diese Expertenmeinungen! (Bundesrat Gruber: „Super“-Experten!)

Ich möchte beim Stichwort „sozial“ bleiben und in diesem Zusammenhang auf den sehr guten „Bericht zur sozialen Lage der Studierenden“ eingehen, der vom Ministerium erstellt worden ist. Laut diesem Bericht haben nach eigener Einschätzung 80 Prozent


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite