BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 117

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denten mehr als verdoppelt. Es werden zurzeit 281 Fachhochschul-Studienlehrgänge angeboten.

Weiters wurde im Nationalrat auch ein Entschließungsantrag betreffend Anhebung der Finanzierung der Fachhochschulen um 34 Prozent beschlossen; das sind 68 Mil­lio­nen €.

Da von der ÖVP angeführt wird, dass es nicht notwendig sei, auf die Studiengebühren zu verzichten: In meinem Umfeld – ich selbst bin keine Maturantin – gibt es sehr viele Leute, die die Matura neben dem Job gemacht haben und dann ein Studium absolviert haben. In einem Fall haben dann gleichzeitig Vater, Mutter und Sohn studiert, was mit Studiengebühren nicht funktioniert hätte, denn der Vater – Alleinverdiener – war ein gewöhnlicher Schalterbeamter bei der Post.

Mein Bruder macht zurzeit ein berufsbegleitendes Studium; er hat zwei kleine Kinder. Seine Frau ist Diplomkrankenschwester, hat die Matura gemacht und möchte auch gerne studieren. Für diese Familie wäre es ist eine große Ersparnis, wenn der Studienbeitrag wegfällt.

Ein Freund meines Sohnes studiert an der Uni Wien Jus, wurde krank und schaffte die nächste Prüfung nicht – Stipendium weg, Studiengebühren müssen bezahlt werden. Er hat inzwischen das Jusstudium abgebrochen und überlegt jetzt, ein neues Studium zu beginnen.

Man kennt die Situation, wenn man sich umhört und auch mit den Jungen spricht. Frau Rausch hat gesagt, dass wir uns nicht mit den Jungen abgeben, aber das ist nicht der Fall. Ich weiß, die jungen Leute wollen sich weiterbilden, wollen auch die Berufs­reife­prüfung machen. Durch meinen Sohn bin ich sehr viel mit Jugendlichen zusammen, und die sind sehr daran interessiert, dass der Zugang frei ist. (Bundesrat Perhab: Berufsmatura kostet auch etwas!) – Jetzt nicht mehr. (Bundesrätin Grimling: Jetzt nicht mehr!) Jetzt berufsbegleitend mit der Lehrlingsausbildung nicht mehr.

Ich bitte auch all jene, die bisher nicht dafür waren, um Zustimmung, damit unsere Jugend eine große Chance hat. Das ist ja auch die Chance für Österreich, wenn man sich die Wirtschaftskrisen anschaut: Wenn wir gut ausgebildete Jugendliche haben, dann wird es mit diesem Staat sicherlich vorangehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schnider. – Bitte.

 


16.00.18

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss da schon noch etwas dazusagen, weil ich das früher auch als eine unserer wesentlichen Säulen aufgebaut habe, gerade, was die Studienförderung betrifft. Ich möchte da ein bisschen die Zahlen vergegenwärtigen, damit wir nicht über irgendetwas reden. Wer anspruchs­berechtigt ist – das ist nämlich genau das, was du angesprochen hast –, ist ja nicht ganz unwichtig. Vielleicht darf ich das kurz zur Erklärung vorbringen: Der Bezug der Studienförderung hängt von solchen Fragen ab: Wie hoch ist das Familieneinkommen? Wie viele Kinder hat der Haushalt? Wie viele Kinder studieren? Wird auswärts studiert?

Jetzt bringe ich ein Beispiel: Wenn jemand einen Bruttoverdienst von 4 400 € oder weniger hat, dann bekommt er nicht nur einen Betrag, dass ihm der Studienbeitrag finanziert wird, sondern auch noch zusätzlich Studienbeihilfen. Wenn jemand einen Bruttoverdienst von 4 600 € hat und zwei studierende Kinder, dann bekommen beide Kinder mit dem, was sie pro Jahr und pro Kopf bekommen, umgerechnet ihren Studienbeitrag ersetzt. – Das dazu.

 


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