BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 119

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Da komme ich gleich zu dem, was Sie mich gefragt haben, Herr Professor Konecny. Ja, ich habe im Parlament den Begriff „Schwachsinn“ verwendet. Die Frau Präsidentin hat mich dafür gerügt, ich habe das dann korrigiert und habe gesagt, es handelt sich um eine intellektuelle Minderleistung. Ich bitte auch um weiterführende Hinweise, wie man den Umstand, dass eine Mehrheit des Parlaments sich selbst bestätigt hat, nicht die Grundrechnungsarten zu beherrschen, anders bezeichnen soll denn als eine intellektuelle Minderleistung. (Bundesrat Gruber: Genauso beleidigend wie das andere!)

Wir haben es schwarz auf weiß im Gesetz stehen, und Kollege Schennach hat auch in anderem Zusammenhang schon auf die eine oder andere Rechenschwäche hinge­wiesen. Es steht darin, dass in drei Etappen die Zahl der Studienplätze in der Medizin pro Jahr um mindestens 350 anzuheben ist, von jetzt 1 500 auf dann 2 400. Nach Adam Riese ist 3 x 350 = 1 050, und wie, ausgehend von 1 500, um 1 050 mehr nur 2 400 sind, das möge man mir irgendwie nahebringen. Dann tue ich mir vielleicht auch – um die Frage zu beantworten – im Vollzug leichter, das gegebenenfalls umzu­setzen. Nur konnte mir bis jetzt noch niemand diese Frage beantworten.

Da komme ich gleich zum Wesentlichen: Ehrlich gesagt, ich habe in diesem Kreis kein Interesse mehr, mit Ihnen eine ideologische Debatte abzuführen, das ist hinreichend geklärt. Ich habe auch nichts dagegen, dass es ideologische Entscheidungen gibt; ich meine, Gott sei Dank sind wir alle hier wertgetrieben, und da kann es schon unter­schiedliche Positionen geben. Ich für meinen Teil darf nur festhalten – und das klang ja auch in den Redebeiträgen durch (Bundesrat Kraml: Wofür sind Sie dann da?) –, dass es sich dabei für mich um ideologische Restposten aus den siebziger Jahren handelt. Meines Erachtens hat sich die Welt in den letzten 40 Jahren weiterbewegt, sodass man vielleicht da und dort auch zu anderen Einschätzungen kommen könnte, wie das in vielen anderen europäischen Ländern passiert ist.

Aber worum es mir geht – und deswegen habe ich im Vorfeld auch die Einladung zu einer „Sternstunde des Bundesrates“ ausgesprochen –, ist, dass dieses Gesetz in der Tat dermaßen schwere legistische Mängel in sich birgt, auch konzeptionelle und struk­turelle, die man korrigieren muss, und zwar jenseits – da sind wir ja durchaus unter­schiedlicher Auffassung – der ideologischen Unterschiedlichkeit.

Wenn ich noch einmal zum Thema Medizin kommen darf: Es geht nicht nur darum, dass Sie ohne nähere Begründung die Zahl der Studienplätze ausdehnen. Ich darf daran erinnern, dass wir im Vorjahr eine intensive Diskussion mit Brüssel um die Sicherstellung der medizinischen Ausbildung in Österreich hatten. Wir haben zu diesem Zweck umfangreiche Studien erstellt, die unter anderem den vermuteten Ärzte­bedarf bis 2030 zum Ausdruck gebracht und dokumentiert haben.

Wir haben all diese Unterlagen allen Wissenschaftssprechern – es sind nur Sprecher, nein, mittlerweile haben wir in der ÖVP eine Sprecherin, und die hatten wir auch vorher schon, Entschuldigung! –, also allen Sprechern und Sprecherinnen zur Verfügung gestellt. Aus diesen Unterlagen, die wir damals auch gemeinsam diskutiert haben, wird deutlich, dass wir bis zum Jahr 2030 bei den Ärztinnen und Ärzten einen durch­schnitt­lichen Pensionierungsanfall zwischen 800 und 1 100 pro Jahr haben.

Davon ausgehend haben wir uns seinerzeit zu einer bestimmten Größenanzahl von Studienplätzen verständigt, die wir dann auch gemeinsam festgelegt haben. Wenn Sie nun diese Zahl einseitig ausdehnen, dann wird auch unsere ganze Argumentation in Brüssel etwas fragwürdig, weil dann von Seiten der Kommission natürlich mit Recht die Frage gestellt wird, ob die Österreicher nicht schon wieder augenzwinkernd mit ihren Zahlen unterwegs sind.

 


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