BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 120

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Ich darf nur darauf hinweisen, es ist uns – und das ist im Rahmen der Europäischen Union erstmalig der Fall gewesen – ein Moratorium zugestanden worden, wonach wir fünf Jahre lang die Verpflichtung haben, jährlich mit Zahlen zu belegen, dass unsere seinerzeitige Entscheidung, die Quotenregelung einzuführen, eine richtige ist. Es müssen jetzt im Oktober erstmalig die vereinbarten Zahlen geliefert werden, und es wird im Dezember von Seiten österreichischer Beamtinnen und Beamter in Brüssel dieses Zahlengebäude zu argumentieren sein.

Wenn Sie nun einseitig sozusagen eine drastische Zunahme der Studienplätze verord­nen, dann leisten Sie auch – das muss ich ganz offen sagen – Vorschub, dass unsere Argumentationsbasis, die noch vor einem Jahr hier im Haus eine einheitliche, eine einhellige war, so nicht aufrechtzuerhalten ist.

Hinzu kommt noch etwas, was ebenfalls interessant ist und was, ehrlich gesagt, auch zeigt, wie husch-pfusch-mäßig dieses Gesetz zustande gekommen ist; da kann man wirklich sagen: Viele Köche verderben den Brei. Ich weiß schon, die SPÖ und auch die Grünen wollten die Abschaffung der Studienbeiträge, und dafür waren sie bereit, Konzessionen in Kauf zu nehmen. Aus dem Paket ist etwas geworden, was, ehrlich gesagt, diese Bezeichnung von mir gefunden hat, zu der ich stehe.

Warum stehe ich dazu? – Es hat zum Beispiel Professor Vitouch von der Uni Kla­genfurt, ein durchaus anerkannter Psychologe, Senatsvorsitzender, erfolgreich bei Kollegen Broukal interveniert, mit der Folge, dass die Psychologie – ohne nähere Begründung, im Gegensatz zu den Kommunikationswissenschaften und der Betriebs­wirtschaft – jetzt plötzlich doch wieder eines jener Studien geworden ist, die einer Zugangsbeschränkung zu unterwerfen sind.

Okay, aber was ist jetzt passiert? – In der Hitze des Gefechtes und in der Vermeidung von Begutachtungen und Konsultierungen haben wir jetzt eine Gesetzesformulierung, die es den Psychologen erlaubt, auch für ihren Bereich genau die gleiche Quoten­regelung einzuführen, wie wir sie bei der Medizin haben. Die Uni Salzburg hat schon angekündigt, diese Quotenregelung mit Wintersemester 2009 einzuführen.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin: Wir waren in Brüssel mit der Quotenregelung bei der Medizin deswegen erfolgreich, weil wir nachweisen konnten, dass wir, wenn es diese Quotenregelung nicht gibt, eine Gefährdung der medizini­schen Versorgung in Österreich gewärtigen müssten. Jetzt könnte ich sagen, auf Grund verschiedener Ereignisse brauchen wir vielleicht auch eine gewisse Basisver­sorgung an Psychologen in diesem Land. Aber das wird in Brüssel trotzdem schwer argumentierbar sein, und damit bieten wir Brüssel wieder alle Möglichkeiten. Ich kann Ihnen schon sagen, der Europäische Gerichtshof wird uns in der Frage „verknacken“, und unsere Argumentationsbasis in der Frage ist eine nicht besonders gute. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Veterinärmedizin.

Wir haben jetzt im Gesetz festgeschrieben, dass diese vier Studienrichtungen – Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Psychologie – aus Gründen der Versorgungssicherheit einer Quotenregelung unterworfen sind. Damit werden wir nicht erfolgreich sein. Wenn dann die gesamte Quotenregelung zusammenbricht, dann werden wir das hier diskutieren – aber dann erinnern Sie sich, bitte, meiner Worte!

Ein zweiter Punkt, der vor allen Dingen jenen, die immer sehr ideologisch argumen­tieren, vielleicht auch sauer aufstoßen wird: Es ist dem Vorsitzenden der Univer­sitätskonferenz, Rektor Badelt, gelungen, Herrn Abgeordneten Broukal quasi in letzter Sekunde – aus seiner Sicht, wie ich meine, durchaus vernünftigerweise – klarzu­machen, dass es für fremdsprachige Studien Zugangsbeschränkungen geben muss, weil natürlich fremdsprachig üblicherweise englischsprachig bedeutet.

 


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