BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 143

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ren. Wenn sie dann zu uns kommen, können wir helfen. Sie haben dann hier wieder die Möglichkeit, das zu korrigieren. Das muss man in Anspruch nehmen, und das wünschen wir uns. – Danke herzlich. (Allgemeiner Beifall.)

17.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

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Bevor wir zur Abstimmung kommen, denke ich, im Namen aller zu sprechen, wenn ich sage, dass die Arbeit der Volksanwaltschaft unsere außerordentliche Wertschätzung hat. Niemand versteht besser, was bei Gesetzen passieren kann, als wir Parlamen­tarier.

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Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Einwallner, Mayer, Schennach, Kolleginnen und Kollegen zur Fassung einer Entschließung betreffend die Unterstützung der Bewer­bung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Institut in Wien vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 232-BR/08.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

17.40.37Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass in der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung zwei Anfragen, und zwar 2644/J-BR und 2645/J-BR, eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Berichte und Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem


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