BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 142

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Die Wahlen bringen es ja mit sich, dass irgendwann die alte Bundesregierung durch eine neue abgelöst wird. In dieser Phase möchten wir VolksanwältInnen Sie bitten, sich für das schon seit langem bestehende Anliegen der VolksanwältInnen einzusetzen – nämlich für die Möglichkeit der VolksanwältInnen, Sonderberichte zu erstellen und sie dem Nationalrat und demzufolge auch dem Bundesrat vorzulegen. In diesem Zusam­menhang ersuchen wir Sie um Ihre Sympathie und um Ihre Einflussnahme bei den jeweiligen EntscheidungsträgerInnen.

Wir tun das deshalb, weil es nicht Selbstverständnis der Volksanwaltschaft ist, ein­seitige Parteienvertretung zu machen und denen, die zu uns kommen, zu sagen: Jetzt sind wir eure Anwälte! Als ich Volksanwältin wurde, habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass in der Volksanwaltschaft alles passt, nur der Name ist irreführend. So glauben Menschen, die sich an uns wenden, wir seien Anwalt oder Anwältin in dem Sinne, wie man das ja von den RechtsanwältInnen kennt. Das sind wir nicht! Wir stehen in der Mitte zwischen unseren BeschwerdeführerInnen und der öffentlichen Verwaltung und versuchen zu vermitteln. Wir sind im Wesentlichen mehr MediatorInnen, aber mit viel mehr Kompetenzen – und nicht ParteienvertreterInnen.

Für diese Aufgabe, die wir haben, wäre eine Darstellung von Problembereichen über den jährlichen Bericht hinaus äußerst hilfreich. Es geht ja letztendlich nicht darum, dass die Volksanwaltschaft in dicken Berichten – irgendwann können es 700 Seiten sein – darstellt, wie schlecht die österreichische Verwaltung ist. Ich sage Ihnen: Nein, das ist sie nicht. Sie ist sogar sehr gut, nur hat sie Probleme. Jene, die in der Ver­waltung tätig sind – auch viele von Ihnen sind im öffentlichen Bereich tätig –, werden ja vielfach allein gelassen.

Das ist eine Auswirkung der Tatsache – Kollege Schennach hat es schon ange­sprochen und wir haben auch schon im Ausschuss darüber diskutiert –, dass sich Beschwerden in manchen Bereichen massiv häufen. Das ist etwa im Bereich des Innenministeriums so, besonders was den Themenkomplex Fremdenrecht anbelangt. Das sind Auswirkungen von Gesetzen, die im Jahr 2005 beschlossen wurden und 2006 in Kraft getreten sind. Im Jahr 2007 haben wir dann die Auswirkung, dass BeamtInnen und MitarbeiterInnen nicht wissen, woran sie sind. Leidtragende sind immer jene, die ein Recht in Anspruch nehmen wollen.

Ich komme zum letzten Satz – das ist ein kleines Resümee meiner jetzt einjährigen Tätigkeit: Es gibt keine bessere Stelle, die die Auswirkungen von Gesetzen evaluiert, als die unsrige, denn wir sind ständig mit den Menschen und mit den Folgen der Auswirkungen von Gesetzen, an denen Menschen zu tragen haben, konfrontiert. Dabei haben wir VolksanwältInnen – ich möchte Ihnen jetzt etwas aus meiner Erfahrung mit auf den Weg geben – nicht immer das Gefühl, dass das, was die Volksanwaltschaft in die Berichte schreibt – Stichwort: legislative Anregungen –, dort, wo wir Hilfsorgan sind, nämlich hier im Parlament, auch ankommt. Machen Sie deshalb bitte Ihren Einfluss geltend, damit das, was der öffentlichen Verwaltung und im weitesten – was heißt im weitesten? –, ja sogar im engeren Sinn der Politik und dem Zusammenleben am meisten dient, problemlos, reibungslos und im Dienste der Bevölkerung in Österreich umgesetzt wird.

An die Volksanwaltschaft kann sich ja – wie es in der Verfassung so schön heißt – jedermann wenden, unabhängig von Staatsbürgerschaft, Nationalität, Alter, Ge­schlecht, der von der Verwaltung betroffen ist. Das ist unser Ziel, und dafür bitten wir Sie um Unterstützung – und zwar nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.

Verwaltung geschieht immer dort, wo die Menschen sind – am wenigsten in Wien, am meisten in der BH, in der Gemeinde und im Land. Damit sind auch Sie konfrontiert, wenn die Leute sich bei Ihnen – das habe ich 17 Jahre lang selbst erlebt – beschwe-


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