BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 141

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einlösen oder zur Praxis werden lassen muss. Wenn diese Gesetze einen großen Spielraum lassen, ist damit eine große Fehlerhäufigkeit verbunden.

Dann werden die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer wahrscheinlich als Fälle bei der Volksanwaltschaft landen – und zwar weil sie ungleich behandelt werden, sich nicht genügend informiert und nicht genügend betreut fühlen. So ist es. Ich habe im Ausschuss gesagt: Idealtypisch wäre das ein Bericht mit vielen leeren Seiten. Ich denke, das wird noch nicht der Fall sein.

In Behindertenangelegenheiten hat die Volksanwaltschaft empfohlen – gerade aus dieser besonderen Betroffenheit heraus –, so etwas wie ein One-Stop-Shop-Prinzip einzurichten; was ich für wichtig erachte, weil gerade in diesem Fall die Beschwer­lichkeit, mit der man zu seinem Recht kommt, besonders gegeben ist.

Zu einem Punkt möchte ich noch Stellung nehmen. Kollege Schennach – Ent­schul­di­gung: Herr Bundesrat Schennach; ich fühle mich hier im Parlament noch immer als Kollegin (Bundesrat Schennach: Kein Problem!) – hat die Gutachterlage ange­sprochen. Ja, wir sehen das, und zwar nicht nur in meinem Prüfbereich, sondern in vielen anderen auch. In Wirklichkeit bräuchten wir mehr, rascher, mit sehr viel Sorgfalt zur Verfügung stehende Gutachter. Das ist eine Sache, die wir sicher gemeinsam verbessern müssen und können.

In so heiklen Dingen wie Unterhalt, Sorgerecht und Pflegestufe ist es vielleicht ge­boten, eine zweite oder dritte Stellungnahme einzuholen. Mit einer ordentlichen Honorierung wird das möglich sein, denn wie Sie wissen, hängt am Sachverständigen- beziehungsweise am Gutachterurteil die Entscheidung, wohin sich dann die jeweilige Stelle neigt. Am Ende sollten der Bürger und die Bürgerin die Chance haben, nicht nur durch ein zufälliges Gutachterurteil eine Nachricht zu bekommen, ob abschlägig oder nicht abschlägig beschieden wird.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal. Ich hoffe, dass ich die wesentlichsten Punkte aufklärend kommentieren und beantworten konnte. Ich hoffe auch, dass wir auch weiterhin im Dienste der Bürgerinnen und Bürger gut unterwegs sein können und unsere Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen werden. Auch das ist eine Chance. Wir haben gewissermaßen Mitbewerber, wenn Sie an die vielen Ombudsmänner in den Medien und so weiter denken, nur können diese nicht helfen. Sie zeigen auf, sie erzählen eine Geschichte in den Blättern, aber helfen können sie nicht.

Manchmal gibt es mit ihnen eine Kooperation. Auch da haben wir noch viel Arbeit, denn Reden gehört zu dem, was wir dann auch verkaufen, Klappern gehört zum Handwerk. Wenn wir da weiter ausbauen können, dann geht es nicht darum, ob wir mehr oder weniger Fälle haben, sondern darum, dass wir möglichst oft helfen kön­nen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

17.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volks­anwältin Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Volksanwältin.

 


17.33.47

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Dobar dan! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihre Zeit nicht mehr lange in Anspruch nehmen, aber ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, Sie hier im Bundesrat als Lobbyistinnen und Lobbyisten für unsere Anliegen zu gewinnen. Es geht um zwei Dinge, die sich aus meiner einjährigen Erfahrung, aus der langjährigen Erfahrung des Kollegen Kostelka sowie aus der noch kurzen, aber intensiven Erfahrung der Kollegin Brinek ergeben haben.

 


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