BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 140

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum Thema Häufigkeit und Anzahl der Fälle: In der Tat – es gab auch eine dies­bezügliche Diskussion im Ausschuss – bedeutet das West-Ost-Gefälle von der Beschwerdeentwicklung her nicht, dass im Westen alles in Ordnung ist und im Osten nicht, wenn ich allein davon ausgehe, wie offen unser Tor in der Singerstraße ist und dass man da, was die regionale Zugänglichkeit anlangt, seine Beschwerde, seine Sorge natürlich leichter anbringen kann, als wenn ich trotz Sprechtagen weitere Anreisewege habe – wie gesagt, wir fahren auch zu den Bürgerinnen und Bürgern.

Ich möchte auch auf die erfreulicherweise steigende Zahl von Internet-Anfragen und die Nutzung der Online-Beschwerdeformulare hinweisen, und ich möchte bei der Gelegenheit auch eine Werbedurchsage für die Gratis-Telefonnummer 0800 223 223 machen: Unter dieser Nummer können Bürgerinnen und Bürger aus ganz Österreich, Menschen – Frauen und Männer – aus ganz Österreich anrufen und unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Kostenlos ist der Anruf natürlich, weil wir alle als Steuerzahler das tragen und Sie als Gesetzgeber und Gesetzgeberin das wollen. Das wird natürlich bezahlt! Wir arbeiten nicht gratis, sondern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Dienste anbieten, weil sie natürlich auch ein ordentliches Gehalt bekommen.

Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang die Frage Prüftätigkeit und ausge­lagerte Unternehmungen: In der Tat geht es uns nicht darum, zu bewerten, ob Aus­lagerungen sinnvoll oder nicht sinnvoll sind, aber es ist relativ eindeutig, dass es, wenn wir einzelne Fälle ansehen, auch eine Verankerung der Prüfzuständigkeit der Volks­anwälte geben könnte. Es ist Ihnen anheim gestellt, diese zu machen, ähnlich wie es mit dem Rechnungshof meistens der Fall ist.

Dass ich persönlich Ihnen als Gesetzgeber das ans Herz lege, da verschweige ich mich nicht, denn sonst kommt es zu einem anderen Zugang zum Recht – wir können durchaus von einem ausgedünnten Rechtsschutz sprechen. Es ist eine Sache, wenn ich im Namen eines Bürgers an die Friedhofsverwaltung in Wien ein Ersuchen richte und dann eine freundliche Auskunft bekomme, aber es ist etwas anderes, wenn ich im Namen des anfragenden Bürgers oder der Bürgerin quasi ein Recht darauf habe. Und es gibt immer mehr Bereiche, die bis in die – ich sage es jetzt einmal unter Gänse­füßchen – „Daseinsvorsorge“ hineinreichen. Das als Anmerkung dazu.

Ich bedanke mich für die Entschließung, die das IOI betrifft – das International Ombudsmann Institute. Ich darf Ihnen sagen, dass wir dank auch der Unterstützung des Nationalrates vom Frühsommer dieses Jahres davon ausgehen dürfen, dass bei den im November dieses Jahres stattfindenden internationalen Board Meetings die Chancen für Österreich steigen werden. – Ich darf an dieser Stelle Volksanwalt Kostelka entschuldigen; er ist noch nicht dorthin unterwegs, wird es aber bald sein. Die Chancen steigen beziehungsweise sind sie so, dass wir hoffen dürfen, dass wir dann schließlich bei der Generalversammlung im Juni 2009 in Schweden die Chance haben, den Zuschlag zu bekommen.

Ihre Unterstützung, Ihre Entschließung, trägt sicher auch dazu bei, denn eines muss natürlich noch gewährleistet sein: Das Ganze muss nicht nur bei uns in der Singer­straße organisatorisch eingerichtet werden, sondern auch budgetär. Ich habe die Ehre, diese Budgetverhandlung als Vorsitzende – noch mit Ihrer Unterstützung – zu führen.

Ich möchte noch ein paar Worte an den Kollegen Edgar Mayer richten und dabei auf die von ihm angesprochenen Themen Bezug nehmen. Edgar Mayer, Schennach und Einwallner – Sie alle haben heute im Bereich der Pflege eine Verbesserung erreicht. Ja, es ist meine Bitte, die ich auch im Namen der Volksanwälte Stoisits und Kostelka anspreche. Sie produzieren Gesetze, die die Verwaltung umsetzen beziehungsweise


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite