BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 139

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Meine Damen und Herren, es war ein langer Tag. – Ich möchte den beiden Volks­anwältinnen noch genügend Zeit geben, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Noch einmal: Ich glaube, der Dank des ganzen Hauses gebührt Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Ihre Tätigkeit.

Die Volksanwaltschaft ist nicht einmal, sondern viele hundert Male in Österreich ein Hoffnungsschimmer der Bürger, bei einem gefühlten Unrecht doch noch gehört zu werden, und in dem einen oder anderen Fall macht die Volksanwaltschaft auch durch ihre populäre Sendung etwas möglich. Aber wir als gesetzgebende Versammlung sollten mehr denn je die Vorschläge der Volksanwaltschaft beherzigen, die wir in ihrem Bericht lesen und diese nicht ad acta legen. Ihre Arbeit ist wichtig. – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

17.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich bedanke mich bei all jenen, die sich an die freiwillige Redezeitbeschränkung halten.

Nun erteile ich Frau Volksanwältin Brinek das Wort. – Bitte.

 


17.23.58

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Geschätzte Kollegin Stoisits! Ich möchte jetzt die Gelegenheit nützen, einerseits den Dank, der von Ihnen ausgesprochen wurde, entgegenzunehmen, ihn gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft weiterzuleiten, und mich besonders bei unseren Quasi-Generalsekretären, den Leiterinnen und Leitern des Geschäfts­bereiches, bedanken. Sie sind ganz wichtige Clearingstellen und letzte Entscheidungs­instanzen, die uns helfen, schnell zu Antworten und zu Hilfen zu kommen.

Ich möchte meinen Dank Ihnen gegenüber ausdrücken für das Interesse, für die sehr konzentrierte Diskussion im Ausschuss und die konzentrierte Diskussion auch hier. – Einige Aspekte sind gegenüber dem Ausschuss sogar noch dazugekommen, und ich möchte auf ein paar von mir als wesentlich erachtete von Ihnen angesprochene Punkte Bezug nehmen.

Die Frage der Landesvolksanwaltschaften ist eine Frage der Landesverfassungs­gesetze. Meine Wahrnehmung und meine Erfahrung aus den Begegnungen in den Bundesländern bei den Sprechtagen – Sie können nachlesen, wir haben im Jahr 2007 fast 200 Sprechtage absolviert – ist, wie schon angesprochen, dass es einen Unter­schied gibt zwischen dem Vorarlberger Landesvolksanwalt, der in einem höheren Maße wie ein Bundesvolksanwalt ausgestattet ist, als es bei jenem in Tirol der Fall ist, und ebendiesem.

Meine Erfahrung ist, dass wir als Bundesvolksanwälte, gerade was meinen Geschäfts­bereich betrifft, Kenntnisse in sieben Ländern sammeln können, etwa was die Bau­ordnung oder was landesgesetzliche Bestimmungen anlangt. Wir können uns einen Überblick verschaffen und wir können hiezu auch Anregungen geben.

Meine Erfahrung ist auch, dass es den Bürgerinnen und Bürgern vielfach ein Anliegen ist, mit dem Problem nicht in unmittelbarer Nähe zu sein, wenn ich die Stelle aufsuche, von der ich Hilfe erwarte. Diese Trennung, aber auch die Frage der Befangenheit, der Betroffenheit zu trennen, ist also in vielerlei Hinsicht ein positiver Effekt.

Meine praktische Wahrnehmung ist – natürlich ist es den Ländern und Ihnen, der Ge­setzgebung im weitesten Sinne, überlassen, darüber anders zu befinden –, dass die Erfahrungen gut sind, je nachdem, wie sich, wie gesagt, Länder und Bund dazu verhalten. Wir kommen mit der jetzigen Regelung gut zurecht, und ich habe auch nicht den Eindruck, dass es ganz laute Rufe geben würde, wir müssten hier eine Änderung bewirken.

 


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