BundesratStenographisches Protokoll761. Sitzung / Seite 6

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wird. In diesem Zusammenhang fanden bereits am 10. und 11. April 2008 und am 30. Juni und 1. Juli 2008, jeweils in Berlin, Expertengespräche statt.

Voraussichtlich am 23. und 24. Oktober 2008 soll in Madrid eine letzte Vorbereitungs­konferenz abgehalten werden, bei der das Abkommen zur Gründung einer Interna­tionalen Agentur für Erneuerbare Energie (IRENA) finalisiert sowie Vorkehrungen für deren Anlaufphase bis zum Inkrafttreten des Abkommens und ein Arbeitsprogramm beschlossen werden sollen. Die Unterzeichnung des Abkommens soll am 26. und 27. Jänner 2009 in Bonn stattfinden.

Ziel von IRENA ist es, ein Technologie-Clearing House und "Center of Excellence" für erneuerbare Energie zu werden. Aufgaben der Agentur sollen u. a. die Beratung und Unterstützung von Mitgliedstaaten, Technologietransfer und Entwicklung lokaler Kapa­zitäten sowie Training und Ausbildung sein. Die Statuten sehen als Organe der Agen­tur eine Vollversammlung, einen Rat und ein Sekretariat mit einem Generaldirektor vor. Die Finanzierung der Agentur soll anfänglich durch freiwillige Beiträge, später in erster Linie durch Pflichtbeiträge erfolgen.

Österreich steht einer verstärkten Behandlung des Themas erneuerbare Energie grundsätzlich positiv gegenüber und unterstützt unter der Voraussetzung, dass durch die Schaffung von IRENA keine Duplizierung von Aktivitäten anderer Organisationen mit einem Mandat im Energiebereich erfolgt, die Gründung der Agentur. Österreich hat auch bereits wiederholt seine Bereitschaft bekundet, die Agentur in Wien anzusiedeln, was die Zusammenarbeit mit dem UN Energy Komitee unter dem Vorsitz von UNIDO-Generaldirektor Kandeh Yumkella begünstigen würde. Hinsichtlich der Entscheidung über den Sitz der Agentur sollen im Rahmen der Vorbereitungskonferenz in Madrid Kri­terien für eine transparente Vorgangsweise festgelegt werden.

Für die Verhandlungen wird folgende österreichische Delegation in Aussicht genom­men:

Botschafterin Mag. Dr. Irene                                      Bundesministerium für europäische und

Freudenschuss-Reichl                                                 internationale Angelegenheiten

Delegationsleiterin

Gesandter Dr. Christian Krepela                              Bundesministerium für europäische und

Stellvertretender Delegationsleiter                          internationale Angelegenheiten

Ministerialrat DI Karl Fiala                                           Bundesministerium für Wirtschaft und

                                                                                               Arbeit

Ministerialrätin Dr. Christa Peutl                               Bundeskanzleramt

Botschaftsrat Dr. Rupert Weinmann                       Österreichische Botschaft Berlin

Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen werden bei der Vorbereitungskonferenz nicht gefasst werden.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Ver-


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