BundesratStenographisches Protokoll762. Sitzung / Seite 7

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Zu Anlage 2:

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-TJ.3.19.25/0006-III.3b/2008

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und der Republik Tadschikistan über die Förderung

und den Schutz von Investitionen;

Verhandlungen

V o r t r a g

an den

M i n i s t e r r a t

Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitio­nen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, öster­reichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risi­ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass In­vestitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellen­länder an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen.

Die Republik Tadschikistan hat wiederholt den Wunsch nach Abschluss eines Investi­tionsabkommens geäußert. Als Ergebnis eines interministeriellen Koordinationsprozes­ses unter Beiziehung der Interessensvertretungen wurde der Abschluss eines derarti­gen Abkommens als wichtig eingestuft.

Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundesmi­nisteriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministe­riums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirt­schaftskammer Österreich angehören.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Bergmann zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.

Wien, am 22. September 2008

PLASSNIK m.p.“

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