Zu Anlage 2:
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-TJ.3.19.25/0006-III.3b/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Republik Tadschikistan über die Förderung
und den Schutz von Investitionen;
Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risiken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass Investitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellenländer an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen.
Die Republik Tadschikistan hat wiederholt den Wunsch nach Abschluss eines Investitionsabkommens geäußert. Als Ergebnis eines interministeriellen Koordinationsprozesses unter Beiziehung der Interessensvertretungen wurde der Abschluss eines derartigen Abkommens als wichtig eingestuft.
Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Bergmann zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.
Wien, am 22. September 2008
PLASSNIK m.p.“
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