BundesratStenographisches Protokoll762. Sitzung / Seite 8

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt sind die Beschlüsse des Na­tionalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundes­gesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesell­schaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommensteu­ergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastun­gen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008),

sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird,

beziehungsweise

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 und das Klubfinanzierungs­gesetz 1985 geändert werden,

sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Zollrechts-Durch­führungsgesetz geändert werden – 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (2. AbgÄG 2008),

die dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurden und bereits einen Ge­genstand der heutigen Tagesordnung bilden.

Eingelangt und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Finanzausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Aus­schussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussbe­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich habe die zuvor genannten Verhand­lungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

 


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