Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (5 d.B. und 6 d.B. sowie 8033/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (3 d.B. und 7 d.B. sowie 8034/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 und das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert werden (2/A und 8 d.B. sowie 8035/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden – 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (2. AbgÄG 2008) (2 d.B. und 9 d.B. sowie 8036/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 bis 4 ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz erstatten, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GesmbH und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden, das sogenannte Konjunkturbelebungsgesetz 2008.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
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