BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 81

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Jahr 2012 nur noch 12,95 Prozent. Dies bedeutet gleichzeitig einen ständig steigenden Eigenfinanzierungsanteil durch die Versicherten selbst.

Auch das Verhältnis der Zahl der Pensionen zur Zahl der Erwerbstätigen bleibt im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung fast gleich. So entfielen im Jahre 2002 627 Pensionen auf 1 000 Erwerbstätige. 2008 betrug das Verhältnis 623 zu 1 000, und im Jahre 2013 sind wir wieder bei 626 auf 1 000 Versicherte.

Der Anteil des Pensionsaufwandes am BIP ist ebenfalls leicht gefallen. So betrug er 2005 1,8 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007 1,7 Prozent.

Das Einkommen, mit dem die Menschen in den Ruhestand treten, muss ihnen auch bleiben. Alles andere wäre ein grober Missbrauch des Vertrauens zwischen den Gene­rationen.

Die angeführten Änderungen, die mit 1. November 2008 in Kraft getreten sind, wie die prozentuelle Pensionserhöhung mit 3,4 Prozent, die Erhöhung der Ausgleichszulagen­richtsätze, keine Wartefrist bei Neupensionen, Einmalzahlung als zusätzliche Teue­rungs­abgeltung, Energiekostenzuschüsse für Ausgleichszulagenbezieher in der Höhe von 210 €, Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013, Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009 und die Steuertarifreform, aber auch die Anrechnung der Zeiten in der elterlichen Landwirtschaft als Beitragszeiten sollen hier nicht unerwähnt bleiben.

Für all diese Maßnahmen, die nun beschlossen wurden, möchte ich meinen Dank an jene richten, die bei den Verhandlungen mit dazu beigetragen haben, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden können.

Sicherlich gibt es auch in Zukunft noch einen langen Forderungskatalog von Seiten der Senioren. Wir hoffen, dass der neue Sozialminister auch entsprechende Maßnahmen setzen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

13.46


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesrätin Kemperle das Wort.

 


13.46.38

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werter Herr Präsident! – Die Regie­rungs­bank ist im Moment leer. – Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich glaube, das vorliegende Bundesgesetz ist eigentlich nur ein Nachziehen von bestimm­ten Leistungen und dient im Grunde genommen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Leistungen, die in verschiedenen Bereichen bereits beschlossen wurden.

Wie bekannt ist, wurden die Pensionen bereits ab November erhöht. Übersehen wurde in der Beschlussfassung dabei allerdings, dass auch die Ausgleichszulagenrichtsätze mit erhöht werden hätten sollen. Das ist im Grunde genommen das, was man ausgleichen und mitbestimmen sollte; im Ausgleichszulagenrichtsatz ist das eine Erhöhung von 747 € auf 772,40 €.

Gleichzeitig sollen aber auch alle Geldleistungen aus der Unfallversicherung, und zwar ebenfalls mit November 2008, angehoben werden. Bei den Leistungen aus der Unfallversicherung geht es zum einen um die Anpassung der Unfallrente selbst, aber auch um die leistungsrelevanten Beträge der Unfallversicherung. Es geht dabei auch um das Taggeld, wenn sich jemand in einer Reha-Einrichtung befindet.

Wir werden daher dem vorliegenden Bundesgesetz, das eigentlich eine Reparatur darstellt, zustimmen, um im Taggeldbereich etwas zu tun und zum anderen auch den Beziehern von Leistungen aus der Unfallversicherung Gleichbehandlung zuteil werden zu lassen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

13.48

 


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