BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 80

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2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungs­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


13.40.44

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage geht es um das 2. Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz 2008.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen geht es einerseits um die Anpassung der Unfallrenten und andererseits um Geldleistungen aus der Unfallversicherung und die Anpassung der Ausgleichzulagenrichtsätze. Mit der auf den 1. November 2008 vor­gezogenen Pensionserhöhung konnten die AZ-Richtsätze für Alleinstehende von 747 € auf 772 € und für Ehepaare von 1 120 € auf 1 158 € erhöht werden. Von der Kom­mis­sion zur langfristigen Pensionssicherung wurden3,2 Prozent Pensions­erhö­hung zum 1. November 2008 vorgeschlagen. Letztendlich sind es aber doch 3,4 Prozent gewor­den. Wenn man das Gesamtpaket aller Maßnahmen berechnet, ergibt das in Summe 1,53 Milliarden €. Wenn man nun auch noch die angekündigten Auswirkungen der Steuerreform ab 1. Jänner 2009 dazurechnet, kann man feststellen, dass im Jahre 2009 den Pensionistinnen und Pensionisten mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Ich glaube, dies ist gerade im Hinblick auf die Prognosen, die ein wirtschaftlich schwieriges Jahr voraussagen, eine wichtige und sinnvolle Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt.

Lassen Sie mich auch noch kurz auf die Diskussion zu den Pensionserhöhungen und zur Sicherung unserer Pensionen zu sprechen kommen. Man wirft der älteren Gene­ration vor, mit ihren Forderungen die Zukunft der Jungen zu gefährden. Die Pen­sionsbezieher von heute müssen sich – so meine ich – nicht rechfertigen wegen ihrer Pension. Viele haben 40 Jahre und länger ihre Pensionsbeiträge eingezahlt. Die Pensionen von heute sind keine Geschenke des Staates, sondern eine Versicherungs­leistung des Staates, die die Menschen bekommen, weil sie selbst jahrelang hindurch mit ihren Beiträgen das System für die frühere ältere Generation finanziert haben.

Den selbsternannten Pensionsexperten, die uns ausrichten, dass unsere hervorragen­den Pensionssysteme nicht nachhaltig finanzierbar sind, sei Folgendes gesagt: In Zeiten, in denen die Menschen aufgrund der andauernden Finanzkrise ohnedies schon Angst um ihr Erspartes und ihre finanzielle Zukunft haben, ist es, wie ich meine, fahrlässig, auch noch die staatlichen Systeme madig zu machen. Laut mehrerer OECD-Studien ist unser staatliches Pensionssystem bis zum Jahre 2050 gesichert.

Wenn man die Entwicklungen der Pensionszahlung in Österreich betrachtet, ist Fol­gendes festzustellen: Der Staatszuschuss zu den Pensionen sinkt laufend, wie aus einem Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ersichtlich ist. So betrug der Bundesbeitrag zu den ASVG-Pensionen ohne Ausgleichszulagen im Jahre 2007 16,33 Prozent, er wird im Jahre 2010 14,98 Prozent betragen und im


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