BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 108

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meinde – und somit kommt die Gemeinde selbst nicht auf 50 Prozent und entzieht sich daher so einer Kontrolle durch den Rechnungshof.

Nur 24 von 2 300 österreichischen Gemeinden werden vom Rechnungshof überprüft. Laut einer Auswertung der Statistik Austria werden somit 70 Prozent der Gesamt­ausgaben der österreichischen Gemeinden einer externen Kontrolle entzogen. Hier hat ein Kollege gerade gesagt, bereits drei bis vier Mal in seiner Karriere ist er vom Landesrechnungshof geprüft worden. Aber wie schaut denn so eine Prüfung aus? (Bundesrat Konecny: 20 Mal in 30 Jahren, hat er gesagt! – Bundesrat Gruber: Herr Kollege, Sie haben das falsch verstanden! In den zehn Jahren, in denen ich Bürger­meister war, sind wir dreimal geprüft worden! Ich bin 30 Jahre ...!)

Dazu als Beispiel die Stadtgemeinde Hartberg, wobei ich in der Zeitung auch über de­ren „tollpatschigsten Bürgermeister“ gelesen habe: Wäre nach dem ersten Vorfall, wo aufgefallen ist, dass Geld verzockt wurde, auch geprüft worden, wäre es höchstwahr­scheinlich nicht soweit gekommen, dass noch drei weitere solcher Schadensfälle eingetreten sind.

Überprüfungen in den Gemeinden erfolgen ja meist durch den eigenen Prüfungsaus­schuss, und dieser Prüfungsausschuss setzt sich aus den eigenen Gemeinderäten zusammen, und, und, und ... (Bundesrat Hensler: Aber wirklich nicht! Herr Kollege, es sind alle politischen Kräfte!) – Die Gemeinderäte der eigenen Gemeinde! Ich spreche hier nicht von Fraktionen, sondern von eigenen Gemeinderäten! (Bundesrat Hensler: Wenn alle Fraktionen involviert sind!) – Das sind die eigenen Gemeinderäte der Gemeinde Schwechat zum Beispiel; da sind alle Fraktionen involviert, und daraus setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen. (Bundesrat Gruber: Und was ist da schlecht?) Der Prüfungsausschuss kann aber nur die Richtigkeit der Gebarung prüfen, hat jedoch kein Empfehlungsrecht und auch sonst nichts; der kann nur die Gebarung prüfen (Bundesrat Stadler: Das stimmt aber nicht! Da steht in der Gemeindeordnung etwas anderes!) – das stimmt aber schon! – und muss den Bericht dann dem Gemein­derat vorlegen. Der hat keine Rechte und keine Möglichkeiten, auf irgendwelche Fehler hinzuweisen, er darf nicht einmal einen Kommentar abgeben. Das Einzige, was er abgeben kann, ist, dass überprüft worden ist, dass etwa der Bauhof überprüft worden ist und dass keine rechnerischen Mängel festgestellt worden sind. Also das, was der Prüfungsausschuss macht, ist schon etwas zu wenig an Prüfung.

Dieses Finanzmarktproblem hat ja gezeigt, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Gemeinden einer weiteren Kontrolle und Überprüfung unterzogen werden müssen. Es müssen doch die Bürger und Bürgerinnen die Fehler, die in den Gemeindestuben passieren, oder Schäden, die durch falsche Entscheidungen entstehen, wiedergut­machen, also bezahlen.

Man kann ja aufgrund dieser Finanzprobleme, die die Gemeinden durch die Bank in Österreich haben, schon von einer Dreiklassengesellschaft sprechen: auf der einen Seite die gebührengeplagten Bürger, auf der anderen Seite die Bürger in der Armuts­falle, und die dritte Klasse sind die Bürgermeister, die künftig um bis zu 159 Prozent mehr Gehalt bekommen, so wie es in Niederösterreich erst vor Kurzem beschlossen worden ist. (Bundesrat Hensler: Berechtigt!)

Die österreichische Bevölkerung hat kein Verständnis mehr dafür, dass derart fahr­lässig mit Gemeindefinanzen umgegangen wird. (Bundesrat Gruber: Ist ja nicht wahr! Eine unrichtige Behauptung!) Diese Gemeinden werden nicht oder unzulänglich geprüft. Da gehören die Personen, die dafür verantwortlich sind, zur Verantwortung ge­zogen, die gehören geprüft! (Bundesrat Hensler: Das ist ungeheuerlich, Herr Kollege!)

Der Bundesrechnungshof hat, so wie im Antrag beschrieben, den großen Vorteil, dass er länderübergreifende Querschnittsüberprüfungen vornehmen kann und angesichts


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