BundesratStenographisches Protokoll763. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.42.43

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar – ich sage einmal – vorletzte Bemerkungen, weil sich ja jetzt noch jemand zu Wort melden kann.

Erste Bemerkung: Ich glaube, das wichtigste Ergebnis dieser Dringlichen Anfrage – und da bin ich im begrenzten Umfang bereit, mich beim Kollegen Schennach zu bedanken – ist, dass wir, lieber Harry Himmer, eine Debatte darüber aufnehmen sollten, ob wir nicht auch in diesem Haus, wie mehrfach schon angeregt, die Mögl­ichkeit einer „Aktuellen Stunde“ schaffen sollten. Denn: Es war eine unzureichende Anfrage, die nach bestem Wissen und Gewissen – aber ohne Kompetenz, die über wenige Fragen hinausging – vom Herrn Staatssekretär beantwortet wurde. Aber die Aussprache, die wir geführt haben, war wertvoll, gut und notwendig und für einen Nichtkommunalpolitiker, möchte ich dazusagen, auch bereichernd. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, dass wir ein solches Institut wie die „Aktuelle Stunde“ auch in der Geschäftsordnung des Bundesrates einführen sollten, wo aktuelle Fragen in freier Form – ohne Vorlage, allenfalls mit einem Entschließungsantrag am Schluss – behandelt werden. Sozusagen in einem Radl können die Parteien Themen wählen. Im Nationalrat hat sich das gut bewährt. Ich glaube, dass wir das auch tun sollten.

Zweite Bemerkung: Es war der frühere Nationalratspräsident Khol, vormals Klubob­mann, der den unglückseligen Satz gesprochen hat, dass „die Wahrheit eine Tochter der Zeit“ sei. Also, für das Finanzgeschäft gilt das offensichtlich in besonderem Maße. In einer solchen Diskussion wäre vor drei Jahren vermutlich mit derselben Verve von einer Opposition, welche immer das damals gewesen wäre, jeder Bürgermeister ange­prangert worden, der das bisschen Geld, das er übrig gehabt hat, auf einem Sparbuch angelegt hat. Er wäre als Schädiger seiner Gemeindefinanzen angeprangert worden. Das ist eine nüchterne Wahrheit. Es haben mehrere Redner den im Allgemeinen unglückseligen Satz: Nachher ist man immer gescheiter!“ zitiert, aber wahr ist er trotzdem.

Was kann denn der Rechnungshof tun? – Ich glaube, es ist ein völliges Missver­ständ­nis über die Funktion des Rechnungshofes, dem die Entschließungsantrag­einbringer und Anfragesteller hier unterliegen. Die Frequenz der Prüfungen der Gemeinden – ich habe heute gelernt, es sind genau 2 359 – durch den Rechnungshof kann man sich ausrechnen. Also, so alle 40 Jahre wird der Prüfer schon einmal vorbeikommen. Wem nützt das – außer vielleicht dem Dienstpostenplan des Rechnungshofes?

Dritte Bemerkung – und ich glaube, das ist wesentlicher – : Der Rechnungshof prüft doch dort, wo er erfolgreich ist, nämlich Verwaltungsabläufe. Die Berichte, mit denen er Aufsehen erregt, sind jene über Behörden, wo mit vielen Leuten nichts geschieht, Leuten, die sich im Wesentlichen mit sich selbst beschäftigen. Das ist seine zentrale Aufgabe: nachzuschauen, ob die öffentliche Verwaltung so organisiert ist, dass sie sparsam, zweckorientiert und effizient funktioniert! (Bundesrat Schennach: So ein­geschränkt ist die Funktion des Rechnungshofes nicht!)

Nein! Erstens ist es seine ursprüngliche Funktion. Sie ist ausgeweitet worden, und dagegen ist gar nichts zu sagen. Aber er ist keine Finanzkontrolle in diesem Sinn. Wir haben für die Gemeinden und die entsprechenden Behörden der Länder eine eigene Kontrolle. Die Länderkammer sollte – auch das haben schon ein paar Redner gesagt – sehr zurückhaltend sein, den Ländern sozusagen eine „Superkompetenz“ des Bundes aufs Auge zu drücken und sich an der Gemeindeautonomie, die ein Verfassungs-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite