grundsatz ist, zu vergreifen. Aber ich nehme nicht an, dass das in einem Fall so war, mit Ausnahme von Golling, was offensichtlich nichts mit diesem Thema zu tun hat.
Dort, wo ordnungsgemäße, der jeweiligen Gemeindeordnung entsprechenden Beschlüsse vorliegen, hat eine Mehrheit – meist eine ziemlich große Mehrheit – des Gemeinderates die Mitverantwortung übernommen. Dafür gibt es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinde eine politische Verantwortung. Ganz klar! Wir leben, Gott sei Dank, in einer Demokratie.
Aber wenn an einem Gemeinderat vorbei ein solches Geschäft abgeschlossen worden wäre, dann wäre das nach der Gemeindeordnung ein völlig anderer Fall, mit allen Sanktionen bis hin zur Amtsenthebung als Konsequenz daraus. (Bundesrat Kneifel nickt.) Ich nehme an, dass alle Kommunalpolitiker bei diesem Punkt nicken; ich habe nur einen gesehen. Ich glaube, diese Trennung einer politischen Entscheidung, die auch falsch sein kann, ist wichtig.
Österreichische Gemeinden haben Dutzende Schwimmbäder gebaut, die keiner gebraucht hat und wo sie die Defizite so lange getragen haben, solange sie konnten, und sie haben sie nachher zugesperrt. Das ist tragisch! Das war ein Fehler! Aber es ist ein Fehler, den damals ein Gemeinderat in einem ordentlichen Budget mit einer ordentlichen Kreditaufnahme beschlossen hat. Die politische Verantwortung dafür hat derjenige zu tragen, der an einer solchen Entscheidung mitgewirkt hat. Er wird halt vielleicht nicht wiedergewählt.
Ich habe nur ein Beispiel herausgegriffen, es gibt sicher hundert andere auch. Auch die Bundesgesetzgebung hat gelegentlich Dinge veranlasst, die sich nicht als glanzvolle Hits erwiesen haben und wo in der Folge Geld falsch eingesetzt wurde, wo auch Menschen dafür die politische Konsequenz tragen mussten und wo Beschlüsse reassumiert oder die entsprechenden Gesetze verändert wurden.
Bitte, weder wir noch der Rechnungshof des Bundes ist sozusagen der Recht gewordene Erzengel Michael mit dem flammenden Schwert. Wir haben ein Höchstmaß an Voraussicht zu probieren. Ich hoffe, in der Bilanz meines politischen Lebens eines Tages feststellen zu können, dass ich in der Mehrheit der Fälle richtig abgestimmt habe – historisch betrachtet –, aber ich kann nicht behaupten, dass das in allen Fällen der Fall gewesen wäre. Da kann ich schon heute sagen: Das war sicher nicht der Fall! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sagen wir es einmal so: Ich bin da sicher nicht der Einzige, aber ich hoffe, dass ich auch nicht der Einzige bin, der dieser Einsicht ist! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben für alles, was wir tun, auch dann, wenn es nur gut gemeint ist, die politische Verantwortung zu tragen. Also wir stehen zumindest mit unserem Mandat in der politischen Verantwortung – in der Möglichkeit, einer Regierungsmehrheit anzugehören oder nicht, einer Gemeinderatsmehrheit anzugehören, Bürgermeister zu sein oder nicht. Das ist eine geringe Sanktion. Wir werden nicht vernichtet dadurch, dass wir nicht wiedergewählt werden.
Das ist die Sanktion, die die Demokratie anbietet: dass sich Bürgerinnen und Bürger auch anders entscheiden dürfen. Das ist ein eherner Grundsatz der Demokratie. Wir sind alle nicht pragmatisiert.
Vierte Bemerkung: Natürlich ist, das alles wissend, jeder Politiker, aber auch gerade jeder Kommunalpolitiker, bei dem das alles viel unmittelbarer ist, gut beraten, zu überlegen, dass bei Veranlagungen, wie immer sie heißen mögen – ich gehe einmal davon aus, dass das fehlerfreie Nachsprechen der Titel der Finanzveranlagungen, von
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