BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 8

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Harald Reisenberger: Es ist mir ein Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Vor­schlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Herr Bundesrat Schennach.

 


14.39.25

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien) (zur Geschäfts­behandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Nach der Tiroler Landtagswahl hat der damalige Präsident Jürgen Weiss aufgrund der Besonderheit in diesem Hause, dem Bundesräte und Bundesrätinnen von vier unterschiedlichen Parteien angehören, die aber weder in der Präsidiale noch in den Ausschüssen mit Sitz und Stimmrecht ver­treten sind – was das Sitzrecht betrifft, wurde das mittlerweile geändert, aber nicht mit Stimmrecht –, die Notwendigkeit erkannt und seinerzeit eine entsprechende Sitzung einberufen, in der er gesagt hat, man müsse in der Frage Kommunikation besondere Obsorge walten lassen, denn im Grunde gehören die Bundesrätinnen und Bundesräte vier unterschiedlichen Parteien an, die bei keinen näheren internen Beratungen dabei sind.

Die ursprüngliche Tagesordnung für heute sah die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 vor. Wir sind nicht direkt informiert worden, sondern mussten zur Kenntnis neh­men, dass neue Tagesordnungspunkte auf die heutige Tagesordnung gesetzt wurden, eben zwei zusätzliche. Man hätte zum Beispiel auch das Privatfernsehgesetz auf die heutige Tagesordnung setzen können. Und man hätte auch mit jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die nicht in der Präsidiale vertreten sind, Einvernehmen über die Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist herstellen können, was jedoch nicht gemacht wurde. Das heißt, seit dem damaligen Gespräch mit Herrn Präsidenten Weiss kam es zu keinem weiteren; in der Zwischenzeit gab es Nationalratswahlen.

Herr Präsident Reisenberger, Sie treten heute das Amt als Bundesratspräsident an, und wir ersuchen Sie dringend, dass es auch in diesem Zusammenhang zu irgendeiner Form von Kommunikation kommt. Wir haben – eben aus diesem Grund – dem Ab­sehen von der 24-stündigen Aufliegefrist unsere Zustimmung nicht gegeben. Eine Einigung darüber hätte man aber mit uns erzielen können, wenn eine entsprechende Kommunikation gegeben gewesen wäre.

Herr Präsident, im Rahmen der Dringlichen vor dem Jahreswechsel haben wir gebeten, zu überprüfen, ob eine Entschlagung des Herrn Staatssekretärs Ostermayer bei Beantwortungen im Zusammenhang mit einer Dringlichen Anfrage der Grünen und der FPÖ dahin gehend konform geht, dass in diesem Falle eine Nichtzuständigkeit des Wirkungsbereichs gegeben war.

In der Antwort, die hiezu vorliegt, wurde auf diese Frage nicht eingegangen. Sowohl Frau Kollegin Mühlwerth als auch ich haben ersucht, dass wir, da das ein Tages-


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