BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 35

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riger. Den Sinn für eine farbliche Kennzeichnung kann ich da, ehrlich gesagt, nicht erkennen, wenn man dann nämlich erst recht wieder auf das Geburtsdatum schauen muss. Da hätte man sich doch die Einfärbung dieser Personalausweise gleich er­sparen können, denn wenn eine Fünfzehneinhalbjährige den Ausweis bekommt und dieser ein Jahr lang gültig ist, muss man erst recht wieder auf das tatsächliche Geburtsdatum schauen.

Einen interessanten Aspekt in diesem Zusammenhang hat Kollege Ertl im Ausschuss aufgegriffen, indem er die Frage gestellt hat, was denn mit den Daten passiert, die ausgelesen werden, und wer die überhaupt ausliest. – Darauf haben wir meines Erachtens keine zufriedenstellende Antwort erhalten, aber vielleicht können Sie uns, sehr geehrte Frau Innenministerin, diesbezüglich einige Informationen geben.

Soweit ich das verstanden habe, werden diese Daten an den Außengrenzstellen gelesen. Es wird mobile Dokumentenberater geben, die Lesegeräte haben werden, ebenso auch einige Polizeidienststellen, aber eben nicht alle, weil damit auch Kosten einhergehen.

Summa summarum: Diese Gesetzesvorlage ist unserer Überzeugung nach nicht zufriedenstellend – und daher werden wir diese ablehnen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


16.23.40

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Passgesetz-Novelle wird nicht nur eine verpflichtende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 umgesetzt, sondern auch eine wesentliche Verbesserung in Bezug auf Sicherheit erzielt.

Ich möchte vor allem auf die Vorteile dieser Passgesetz-Novelle eingehen – und das nicht so wie Kollege Dönmez machen, der lediglich seine Kritikpunkte dazu geäußert hat. In Zukunft werden neben dem Photo auch die Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses festgehalten. (Bundesrat Dönmez: Bei der biometrischen Erfassung hat es geheißen, dass der Pass absolut fälschungssicher ist! Wie soll man dann einen fälschungssicheren Pass noch fälschungssicherer machen?) – Herr Kollege, Sie haben gerade reden dürfen, ich glaube, jetzt bin ich dran! (Heiterkeit.)

Damit wird sichergestellt, dass der Inhaber des Pass-Dokuments auch tatsächlich jene Person ist, die darin beschrieben wird. Ich bin daher davon überzeugt, dass durch diese Maßnahme dieses Dokument noch fälschungssicherer wird. – Wir wissen natür­lich alle, dass gefälschte Dokumente immer wieder auch für Betrügereien verwendet werden; es gibt eben Personen, die mit gefälschten Pässen und Dokumenten reisen.

Dieses österreichische Reisedokument ist höchst fälschungssicher, was ja im Übrigen auch auf die Reisedokumente der meisten EU-Staaten zutrifft. Probleme gibt es aber mit Dokumenten in anderen Ländern, die einen solchen Standard nicht aufweisen. Daher ist danach zu trachten, dass auch in jenen Ländern, die solche Sicherheits­merkmale noch nicht eingeführt haben, das in Zukunft umgesetzt wird. Nur so können wir von einem einheitlichen Sicherheitssystem, von einem einheitlichen Sicherheits­standard ausgehen.

Jetzt möchte ich ganz bewusst – und da bin ich schon auch bei Ihnen, Herr Kollege Dönmez – das sehr sensible, damit verbundene und wichtige Thema Datenschutz ansprechen. Mit diesem Entwurf wird sichergestellt, dass biometrische Daten in


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