BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 34

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16.18.423. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsular­gebührengesetz 1992 geändert werden (269/A und 42 d.B. sowie 8041/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


16.18.58

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Damen und Herren! Zum Tagesord­nungs­punkt 3 darf ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebühren­gesetz 1992 geändert werden, bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


16.20.01

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es freut mich insbesondere, dass wir heute sehr junge Zuhörerinnen und Zuhörer hier haben. Es freut mich, dass sich so junge Menschen für Politik interessieren. Herzlich willkommen in unserer Mitte!

Was die Passgesetz-Novelle anlangt, möchte ich festhalten, dass sowohl wir von den Grünen als auch der Datenschutzrat einige Kritik dazu geäußert haben, und zwar insbesondere was die Speicherdauer der Fingerabdruckdaten anlangt, wo ja lange Fristen festgelegt wurden.

Wir von den Grünen treten eher für eine Regelung nach dem deutschen Modell ein, wonach diese Daten nur fünf Tage lang gespeichert werden sollen; diesbezüglich haben Sie sich aber leider auf zwei Monate geeinigt. Das ist aus unserer Sicht viel zu lange.

Weiterer Kritikpunkt von uns Grünen: der Verwendungszweck. Die Zertifikate zum Auslesen der Fingerabdrücke sollen nämlich auch an die Sicherheitsbehörden und an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden. Unserer Überzeugung nach widerspricht das dem Prinzip der Zweckbindung, die ja auch in der diesbezüglichen Europäischen Gemeinschaftsverordnung, und zwar in Artikel 4 Ziffer 3, festgelegt wurde.

Weiters zu kritisieren ist, dass die Beurteilung der Datenschutzstandards von Dritt­staaten, an die die Zertifikate erteilt werden sollen, weder nachvollziehbaren Kriterien noch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Unserer Auffassung nach ist daher zu befürchten, dass so sensible Daten auf den Schwarzmarkt gelangen. Daher: Bedenken auch zu diesem Punkt.

Was mich weiters – gerade auch als jungen Menschen – schon auch ein bisschen bedenklich stimmt, ist diese farbliche Anordnung bei Personalausweisen Minder­jäh-


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