BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 33

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auch die andere Seite kennenlernen. (Bundesrat Gruber: Wenn Sie Zivildienst machen! Das wäre das Gegengeschäft!) – Ich habe keinen Zivildienst gemacht. Nein.

Ich selber habe aber mittlerweile meine Einstellung zu den Zivildienern gewaltig geändert. Ohne Zivildiener funktioniert ja keine der Blaulichtorganisationen mehr. Auch beim Roten Kreuz werden Zivildiener eingesetzt. Diese erhalten eine profunde Ausbildung und erhalten den Betrieb der Blaulichtorganisationen aufrecht. Aber nicht nur Rotes Kreuz, auch Feuerwehren, Grünes Kreuz und Pflegeeinrichtungen beschäf­tigen Zivildiener.

Der Zivildienst erstreckt sich über neun Monate mit zehn Tagen Urlaub und kann, falls vom Zivildiener gewünscht, um drei Monate verlängert werden. Beim Grünen Kreuz besteht als einziger Rettungsorganisation die Möglichkeit, das Berufsmodul zum haupt­beruflichen Rettungssanitäter kostenfrei zu besuchen und somit den Beruf eines Rettungssanitäters auch hauptberuflich auszuüben.

Ganz klar ist mir nicht, warum das Grüne Kreuz nach privatwirtschaftlichen Richtlinien und ohne freiwillige Helfer arbeitet und funktioniert und das Rote Kreuz dauernd mit Problemen zu kämpfen hat, auch wenn die Tätigkeiten teilweise verschieden sind.

Schwierig wird es aber dann werden, Kollege Schennach: Wenn die Allgemeine Wehrpflicht einmal abgeschafft werden wird, werden wir auch keine Zivildiener mehr haben. Es ist auch schade, dass im Bereich des Zivildienstes noch nicht alle Möglich­keiten für junge Frauen vorhanden sind. Ihnen ist sicher bekannt, wenn sich Frauen für den Militärdienst entscheiden und dort aktiv sind, bekommen sie alle Chancen, wirklich sehr gute Karrierechancen, bis hinauf in den Generalstab. Beim Zivildienst hingegen, obwohl er eingeschränkte Möglichkeiten bietet, sind noch nicht alle Möglichkeiten für Frauen vorhanden.

Die Freiwilligkeit des Zivildienstes muss wirklich vorgesehen werden, weil ich der Meinung bin, dass die Ableistung des Zivildienstes bei Pflegeorganisationen, beim Roten Kreuz, beim Grünen Kreuz, bei den Feuerwehren und in Pflegeheimen für junge Menschen auch die Möglichkeit bietet, später einmal hauptberuflich in diesen Organisationen tätig zu sein. Die Politik muss die Organisationen zumindest so weit unterstützen, dass bei Anschaffung von Geräten die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird. Das ist meiner Meinung nach eine ganz wichtige Maßnahme.

Oder: Die Absetzbarkeit von Spenden sollte weiter gehen, sodass wir die Möglichkeit schaffen, dass alle Organisationen, die die Voraussetzungen erfüllen, um das Spende­gütesiegel zu erhalten, auch unterstützt werden. Der mündige Bürger soll selber entscheiden können, wem er seine Spende gibt.

Ich stimme der Gesetzesnovelle zu. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

16.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenbar nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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