BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 32

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dass man jungen Menschen, die diesen Dienst machen, für die Beistellung von Unterlagen einen einzigen Tag per E-Mail gibt – oder vier Tage, wie es dann in der Folge war, nämlich von Freitag bis Dienstag. Auch der Verwaltungsgerichtshof, der sich jetzt mit diesen kurzen Fristen gegenüber diesen jungen Männern, die hier Dienst machen, herumquält, hat das schon kritisiert.

Ich möchte nur noch, weil auch der Herr Vizepräsident Weiss wieder einmal die Kosten angesprochen hat, einen Gesamteindruck der Volksanwaltschaft wiedergeben. Diese meint in der Zusammenfassung:

„Trotz erster, bereits im Jahr 2001 erkennbarer Schwierigkeiten haben es weder der Gesetzgeber noch der Bundesminister für Inneres über einen Zeitraum von mehreren Jahren geschafft, eine vergleichsweise simple rechtliche Situation ordentlich zu regeln. Zu danken ist lediglich dem Verfassungsgerichtshof, der in raschen Verfahren grund­legende Fragen geklärt hat und in weiten Bereichen Verfassungswidrigkeit feststellen musste. Zu hoffen bleibt, dass auch der nun zu Entscheidungen aufgerufene Ver­waltungsgerichtshof“ – das geht jetzt, bitte, seit Jahren – „rasch entscheidet und zu gut verwertbaren Rechtsansätzen findet.“

Und zum Schluss sagt die Volksanwaltschaft:

„Die VA gibt allgemein zu bedenken, dass gerade für junge Leute die Erfahrung, Ansprüche erst nach vielen Jahren anerkannt zu bekommen, einer positiven Ein­stellung zum Rechtsstaat nicht förderlich ist und dass der gesamte Aufwand von Zivildiener, Rechtsträgern, ZISA, Bundesministerium für Inneres, Höchstgerichten, VA und NGO’s in den vergangenen Jahren als so kostenintensiv angesehen werden muss, dass im Vergleich dazu eine sofortige Finanzierung aller geltend gemachten An­sprüche kaum mehr Kosten, dafür allerdings weniger Ärger und mehr Rechtsstaat­lichkeit gebracht hätte.“

Das sind immerhin Verfahren und Probleme, wie es sie im Zusammenhang mit dem Zivildienst gibt. Ich hoffe, da Sie sich heute so eindrucksvoll vor die Zivildiener gestellt haben, dass Sie sich auch mindestens so stolz vor Ihre Zivildiener stellen, wie sich ein Verteidigungsminister vor seine Soldaten und Soldatinnen stellt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. So kleine Dinge, die hier angesprochen wurden, wie die Wohnkosten­beihilfe im Falle von Wohngemeinschaften – und da leben junge Leute; das wissen alle, die Kinder haben – müssen repariert werden, solche Schikanen müssen jetzt ganz schnell beseitigt werden. Und da weiß ich das bei Ihnen in guten Händen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.13.56

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ziel des Zivildienstgesetzes, über welches wir heute debattieren, ist es, das Zivildienstgeld zu erhöhen. Dieses Ziel haben wir jetzt erreicht. Ich selber war zwar damals beim Bundesheer und hatte über Zivildiener eher eine schlechte Meinung. Damals mussten die Zivildiener noch die Gewissensfrage beantworten. Unser jetziger Minister für Landesverteidigung Darabos musste aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Wie heißt der?) – Darabos. Habe ich mich ver­sprochen? Entschuldigung. – Herr Darabos hat aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert; aber vielleicht kann er jetzt als Verteidigungsminister den Präsenzdienst nachholen. Und der Kollege Kalina kann sich da anschließen, damit Sie


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