BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 31

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dann jetzt nicht Platter Landeshauptmann in Tirol! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Was weiß man, wohin die Wege jemanden führen!

Dieser allgemeine Bewusstseinswandel ist schon sehr wichtig. Wir wissen auch, dass unser Leben ohne die Zivildiener und deren Leistung gerade im sozialen Bereich unvorstellbar wäre. Wie Kollege Kalina gesagt hat: Vielleicht ist die Wehrpflicht nur deshalb noch aufrecht, weil man dann nicht weiß, wie man mit dem Zivildienst umgeht.

Ich persönlich bekenne mich zur Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht. Ich glaube, dass es dann so etwas wie einen allgemeinen Zivildienst geben muss, der ein Jahr dauert und offen für Männer und Frauen ist. Das wäre zumindest einer Diskussion würdig. Es gibt von allen Parteien immer wieder Überlegungen, wie man denn die Wehrpflicht weiter handhabt.

Die unterschiedliche Dauer des Zivildienstes ist sicherlich etwas, was einer Art von Ungleichbehandlung gleichkommt. Man sollte nie vergessen, dass Zivildiener doch länger arbeiten.

Frau Bundesministerin, Sie wirken ja sehr tatkräftig und haben das auch bewiesen! Ich möchte Sie an zwei Dinge erinnern: zum Ersten an die Wurzeln vor Ihrer Tätigkeit als Innenministerin, nämlich dass Sie aus der Volksanwaltschaft kommen und dass ich doch in den letzten Jahren das Gefühl hatte, dass die Zivildiener im Innenministerium geradezu stiefmütterlich betreut wurden. Ich möchte Sie daran erinnern, was die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren zu diesem Thema an Fällen gebracht hat (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel), was die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren so aufgezeigt hat, insbesondere was die Wohnkostenbeihilfe betrifft.

Hier wurde immer wieder gesagt, dass Zivildiensteinrichtungen nur in Ausnahmefällen Unterkünfte zur Verfügung stellen und dass die Zivildienstleistenden zur Benützung der eigenen Wohnung verpflichtet sind. Viele junge Menschen wohnen oft in Wohn­gemeinschaften, und das wurde bisher noch nie anerkannt. Im Innenministerium wurde zum Beispiel im Jahr 2006 bereits gesagt, dass man das sehr interessant und über­legenswert findet und dass man einen legistischen Lösungsvorschlag dazu ausarbeiten werde, aber bis heute – ich habe mich extra erkundigt! –, bis zum Jahr 2009 gibt es das bezüglich Wohnbeihilfen für Zivildiener, die in Wohngemeinschaften, also mit anderen Menschen zusammenleben, nicht.

Das andere ist etwas, was ich ganz bedauerlich finde – die Worte der Volksanwalt­schaft sind hier besonders harsch, deshalb werde ich mir erlauben, einige wenige Zeilen zu zitieren –: Es wurden ja heute die Verpflegungskosten erhöht, und da geht es darum, dass es noch immer 1 000 ungelöste Fälle von Verpflegungs­kostennach­forderungen gibt. Die Volksanwaltschaft schreibt:

„Für die meisten der betroffenen jungen Männer“ – denen wir heute alle so zu ihrer Arbeit gratuliert haben – „war der ,Kampf ums Verpflegsgeld‘ ihre erste Erfahrung mit einem ausufernden Verwaltungsgeschehen, das selbst erfahrene rechtskundige Personen vor teilweise unlösbare Probleme stellte. Sowohl die jahrelange zögerliche Haltung des Bundesministerium für Inneres, dessen Standpunkten der Verfassungs­gerichtshof in der Vergangenheit mehrfach widersprochen hat, als auch das späte Vorgehen des Gesetzgebers (mit Erlassung des ÜR erst sechs Jahre nach Bekannt werden der ersten Probleme) ließ diese jungen Leute deutlich empfinden, welche geringe Wertschätzung der Staat ihnen und ihrem geleisteten Zivildienst beimaß.“

Bis heute sind es über tausend Fälle, die nicht geklärt sind. Sie werden wahrscheinlich auch nicht mehr in der Form geklärt werden können. Aber um eines, Frau Bundes­ministerin, ersuche ich Sie ganz offen und ehrlich, nämlich dass es nicht mehr zu Fällen kommt, die ja jetzt alle zum Teil beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind,


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