BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 37

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Sicherheit für die Menschen erhöht. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) – Herr Kollege Dönmez, das erhöht die Sicherheit wesentlich!

Auch außerhalb der Europäischen Union haben viele andere Staaten diese Biometrie als Schlüsseltechnologie für die innere Sicherheit eingeführt; nicht nur bei Reise­pässen, sondern auch bei Visaangelegenheiten, bei Aufenthaltsabklärungen und natürlich auch auf Personalausweisen.

Weiters ist bei der Umsetzung natürlich auch klarzustellen, dass vom Bundes­minis­terium für Inneres die Zertifikate zur Verfügung gestellt werden, die bei den Grenz­kontrollen erforderlich sind, um diese Gesetze auch vollziehen zu können. Es ist natürlich Nonsens, zu fordern, dass dies praktisch sozusagen jedem Polizisten ausgehändigt wird, Herr Kollege Dönmez! Das würde sicher an der Realität bei Weitem vorbeiführen.

Es ist auch ein wesentlicher Beitrag, dass der Speicherzeitraum für die Fingerabdrücke im Ausland auf vier Monate und in Österreich auf zwei Monate limitiert wird. Die vier Monate für das Ausland stellen eine klare und sinnvolle Maßnahme dar, weil somit auch der Postweg miteingerechnet werden kann, um Eventualitäten vorzubeugen – und nicht, dass der Antragsteller bei eventuellen Missverständnissen oder Missständen eine neuerliche Ausstellung zu beantragen hat.

Ich möchte auch anführen, dass wir den Entschließungsantrag des Nationalrates, in dem die Bundesministerin für Inneres ersucht wird, gegen diese EU-Verordnung vorzugehen, wonach Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren nicht mehr eingetragen werden können, unterstützen. – So weit, so gut.

Aus Sicht der Länder gilt es allerdings anzumerken – Kollege Sodl hat das bereits gesagt –, dass die Landesfinanzreferenten-Konferenz im April vergangenen Jahres festgestellt hat, dass bereits erhebliche Opfer von den Ländern bei der Ausstellung der Reisepässe eingefordert würden. Jetzt wurde noch dazu der Beschluss gefasst, dass, eben weil zusätzliche neuerliche Aufwendungen auf die Behörden in den Ländern zukommen, eine Erhöhung des zuständigen Pauschalbeitrages um 3 € erforderlich wäre, dass man dies quasi abgelten sollte. Das Land Vorarlberg, andere Länder natürlich auch, und auch der Städtebund haben das in einer Stellungnahme, die, wie ich glaube, am gestrigen Tage eingelaufen ist, nachdrücklich eingefordert.

Das Bundesministerium für Finanzen war, wie wir heute im Ausschuss gehört haben, natürlich nicht bereit, einer Änderung des Gebührengesetzes zuzustimmen – wenn ich auch in Frage stelle, was ich heute im Ausschuss gehört habe, dass dies bereits bei den Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen worden sei.

Wir bedanken uns also im Voraus bei der Frau Innenministerin, dass bei der neuerlich anstehenden Änderung des Passgesetzes auch eine Änderung des Gebührengesetzes im Sinne des Beschlusses der Landesfinanzreferenten-Konferenz angedacht wird und sie das berechtigte Anliegen der Länder in ihrem weitblickenden Auge behalten möge. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 


16.33.39

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Hohes Haus! Mit dieser Passgesetz-Novelle sollen die Dokumente einerseits fälschungssicher gemacht


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