BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 38

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werden – das ist schon erwähnt worden –, das eigentliche Ziel aber ist, dass im Zuge der Dokumentensicherheit auch keine missbräuchliche Verwendung möglich ist. Es sind ja immer wieder Fälle aufgetreten, dass Personen zwar ein echtes Dokument hatten, die Identität der Person im Vergleich zum Dokument aber nicht gepasst hat.

Um dieses Zusammenwirken zwischen Dokument und Identität der betreffenden Person, die das Dokument nützt, um dieses Phänomen, dass eben missbräuchliche Verwendung im großen Stil aufgetaucht ist, beispielsweise bei gestohlenen Dokumen­ten, beispielsweise bei Dokumenten, mit Hilfe derer man allein aufgrund der Ähnlichkeit versucht hat, die Behörden zu täuschen, geht es, und daher macht es auch Sinn – wir haben uns europäisch auch dazu verpflichtet –, diese Richtlinie umzusetzen.

Ich bin ganz konkret gefragt worden: Was passiert mit den Daten, die ausgelesen werden? – Das ist klar geregelt in § 22 d. Hier wird festgehalten, wofür diese Aus­lesung verwendet werden darf – da orientieren wir uns auch im Detail an der EU-Richtlinie –, nämlich zur Prüfung der Authentizität des Reisepasses und zur Über­prüfung der Identität. Genau für diese Zwecke können die Zertifikate ausgestellt werden, die auch ganz gewissen Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Wenn darüber hinaus die Daten verwendet werden – sei es zu Fahndungszwecken, sei es zur Strafverfolgung –, dann gelten die nationalen Regeln im Hinblick auf das Sicherheitspolizeigesetz, jene Schranken, die die jeweiligen Länder in ihren Bereichen für die Polizeiarbeit haben. Eine allgemeine Verwendung der Daten ist nicht gestattet, nicht erlaubt. Es ist auch so, dass diese Chips im Hinblick auf die Sicherheits­erfordernisse kopierunfähig und ausleseunfähig sind für all jene, die kein derartiges Zertifikat haben. Sinnvoll ist das Auslesen des Chips, nämlich gerade dort, wo man Zweifel an der Identität der Person mit dem Dokument hat. Dafür können Stellen ein Zertifikat beantragen, das aber nur unter besonderen Sicherheitsmerkmalen erteilt wird.

Als Innenministerin, als Sicherheitsministerin begrüße ich diese Maßnahme sehr, weil es uns immer wieder große Schwierigkeiten bereitet, insbesondere bei illegalem Aufenthalt, die tatsächliche Identität der Personen festzustellen. Wenn wir jetzt zu mehr Dokumentensicherheit kommen, die dann auch zur Identität der Person passt, tun wir uns allemal in unserer Arbeit leichter. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.37.40

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ziel des Passgesetzes, über das wir heute debattieren, ist es, ein weiteres Identifikationsmerkmal zu schaffen, neben dem digitalisierten Foto auch Fingerabdrücke in den Pass einzufügen. Die Exekutive fordert schon seit Jahren eine derartige Änderung des Passgesetzes.

Die Exekutive fordert das aber nicht, weil 8 Millionen Österreicher Schindluder mit ihren Reisedokumenten betreiben – nein, das ist nicht der Grund, sondern der Grund dafür ist vielmehr, dass unsere Hunderttausenden eingebürgerten Neu-Österreicher nur durch ein Bild im Dokument nicht ausreichend identifiziert werden können, der Um­stand, dass Personen aus dem afrikanischen oder dem asiatischen Raum von den Grenzbehörden nur mit einem Bild im Dokument nicht ausreichend identifiziert werden können und damit Missbrauch begehen.

 


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