BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 39

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diesen Missbrauch gibt es leider in Österreich. Die eingebürgerten Österreicher nehmen ihren Reisepass und senden diesen mit der Post in ihr Heimatland, um einer anderen Person die Einreise in unser Bundesgebiet zu ermöglichen. Gerade Personen aus dem afrikanischen oder dem asiatischen Raum sind sehr schwer auf Passfotos zu identifizieren. Damit braucht jemand, der nach Österreich nachziehen oder nach­kom­men will, auch keinen Schlepper. Die Einreise erfolgt mit Unterstützung des Staates, weil dieser es bis heute nicht geschafft hat, eindeutige Identifizierungsunterschiede festzulegen. Das ist die wahre Motivlage dafür, dass Identifikationsmerkmale in den Dokumenten unbedingt vorhanden sein müssen.

Diese Forderung gibt es vonseiten der Grenzkontrollbeamten schon seit Jahren. In Österreich und in vielen Staaten der Europäischen Union hat sich ein Missbrauchs­system durch das Phänomen der Zuwanderung und durch Asylbetrug ausgebreitet. Gelingt es, in das Bundesgebiet einzureisen, findet ein Missbrauch in Richtung Sozial­system, in Richtung Gesundheitssystem und in Richtung Passwesen statt.

Lassen Sie mich dazu ein Beispiel anführen. Mit einem missbräuchlich verwendeten österreichischen Reisepass reist ein Tschetschene mit dem Flugzeug Richtung Österreich. Niemand kann von der Fluglinie erwarten, dass die missbräuchliche Ver­wendung des österreichischen Reisepasses erkannt wird. Erst im Zuge der Einreise in das österreichische Bundesgebiet wird der Missbrauch durch die Grenzkontroll­beamten erkannt. Am Flughafen verwendet diese Person aber das Zauberwort „Asyl“ und gibt gleichzeitig eine schwere Erkrankung bekannt, die einen sofortigen statio­nären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert.

Natürlich wird dieser schwerkranken Person jede nur erdenkliche Hilfe angeboten, aber wäre ein Kontrolle bereits am Abflughafen erfolgt, hätte diese Person vom Flug aus­geschlossen werden können. Gesundheitliche Probleme können auch im Heimatland behandelt werden. Jede Fluglinie hat das Recht, Personen vor dem Abflug zu kontrol­lieren. Es muss nicht jede Fluglinie zur Unterstützung von illegalen Einreisen fungieren.

Wir wollen aber nicht diejenigen sein, die Österreich die Zeche bezahlen lassen. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung erteilen. Dieses Gesetz ist eine sehr gute Vorgangsweise. Wenn man die Motivlage richtig definiert, hoffe ich, dass Rot und Schwarz und diejenigen, die die Verantwortung haben, ihre richtigen Schlüsse für die Migration, Immigration und Asylpolitik der Zukunft ziehen werden.

Liebe Frau Minister, ich hoffe, es werden genügend Zertifikate im Inland ausgestellt werden, damit die Kontrollen auch effizient durchgeführt werden können. Vergessen wir nicht: Wir sind nicht nur dafür verantwortlich, was wir tun, sondern auch dafür, was wir nicht widerstandslos hinnehmen! (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth. – Bundesrat Konecny: Bitte, fürs Protokoll: Stürmischer, nicht enden wollender Beifall!)

16.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite