BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 49

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Auch die Rechte für behinderte Menschen im Bereich von Flugreisen unter Beachtung ihrer eingeschränkten Mobilität wurden im Rahmen einer EU-Richtlinie wesentlich verbessert.

Erwähnenswert sind weiters die Bemühungen im Bereich der Novellierung des Privatkonkurses. Der Lösungsansatz ist zum einen eine Erweiterung der Billigkeits­gründe, bei deren Vorliegen bereits nach geltender Rechtsordnung eine Entschuldung möglich ist, auch wenn die erforderliche Mindestquote nicht erbracht werden kann, zum Beispiel bei Gründen schwerer Krankheit oder lang anhaltender Arbeitslosigkeit.

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen gegen die Ver­schuldung bei der Betreibung von Forderungen durch Inkassobüros – da ist es auch immer wieder zu unberechtigten Kostensätzen in horrender Höhe gekommen – oder bei der Verzugszinsenpolitik. Da kann es bei Verzug in den Kreditrückzahlungen zu einer Verdoppelung der Kreditschuld in einem Rahmen von fünf Jahren kommen!

Ein wichtiger Bereich, von dem auch viele KonsumentInnen aktuell betroffen sind, ist der Bereich der Mobilfunktelefonie, in dem der starke Wettbewerb ständig neue Tarife mit sich bringt und der Konsument einfach überfordert ist. Die Werbung wird oft irreführend gestaltet, und immer wieder kommt es natürlich auch hier zu rechtswidrigen Klauseln in den Verträgen. Das ist ein ganz wichtiges aktuelles Thema, das vom Ministerium sehr, sehr gut bearbeitet wurde.

Ein Bereich, der mir als Obmann einer Lebenshilfeeinrichtung in Vorarlberg auch sehr am Herzen liegt, ist der Bereich der Behindertenpolitik. Da ist in Österreich in den letzten Jahren sehr viel Positives geschehen; Herr Minister, das kann man wirklich anmerken: Österreich hat in der Behindertenpolitik sehr, sehr viel getan! Hier, Herr Minister, dürfen wir nicht müde werden, daran zu arbeiten. – Ich weiß aber natürlich genau, ein Gemeindebediensteter wird niemals müde. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) So ist es einfach!

Die Beschäftigungspolitik für Behinderte ist auch ein sehr zentrales Thema, weil nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Dienstgeber, die mehr als 25 Arbeitnehmer haben, dazu verpflichtet sind, pro 25 Arbeitnehmer einen sogenannten „begünstigten“ – unter Anführungszeichen – Behinderten anzustellen. Wer das nicht kann, zahlt eine Aus­gleichstaxe. Für das Jahr 2006 wurden 80,7 Millionen € an Ausgleichstaxen gezahlt. Das ist zu viel, das ist ganz klar; diese Quote sollte man wesentlich senken. Aber das Geld wird zweckgebunden wieder für die Behindertenarbeit verwendet. Wir hatten 2006 noch 94 400 Personen in Beschäftigung, mit Ende 2007 sind es bereits 600 mehr. Hier konnten also 600 Behinderte, begünstigt Behinderte, zusätzlich in Be­schäftigung gebracht werden – ein sehr positiver Wert!

Wie sieht es beim Bund aus, bei den Ministerien et cetera? – Der Bund ist sehr vorbildlich: 6 100 Planstellen sind hier angeführt, und nur 300 davon sind nicht besetzt. Das sind also zirka 96 Prozent, ein Wert, der sehr, sehr gut ist, insbesondere auch der Wert beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz. Hier sind weit mehr Behinderte eingestellt, als es vom Gesetz her gefordert wäre. Dank und Aner­kennung, Herr Minister, auch den Ministerialbeamten, für diese vorbildliche Behin­dertenpolitik!

Zu erwähnen sind auch noch einige Maßnahmen wie etwa die Arbeitsassistenz im Behindertenbereich – sie umfasst die psychosoziale Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes – oder die Jugendas­sistenz, die sich um die speziellen Bedürfnisse von jungen behinderten Menschen bemüht, oder das Clearing, bei dem man sich darum bemüht, behinderten Jugend­lichen den bestmöglichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen.

 


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