BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 48

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auch eine sehr gute Analyse der sozialen Lage darstellt. Natürlich auch den Beam­tinnen und Beamten – wie heute schon mehrfach erwähnt – ein besonderes Lob, Dank und Anerkennung für dieses großartige Werk!

„... Sozialpolitik muss ... rasch und nachhaltig auf die derzeitige wirtschaftliche Situation mit gezielten beschäftigungspolitischen Maßnahmen sowie der materiellen Absiche­rung aller Bevölkerungsgruppen reagieren. Ein besonderes Anliegen sind dabei die Jugendlichen, die ein Recht auf Bildung und Arbeit, unabhängig von ihrer Herkunft haben. Sozialpolitik ist dann erfolgreich, wenn sie soziale Ausgrenzung verhindert und gleichzeitig wirtschaftliche und gesellschaftliche Dynamik fördert.“

Das wird dir, Herr Minister, irgendwie bekannt vorkommen; es ist nämlich aus deinem Vorwort zitiert. Ich kann das nur unterstreichen und wirklich als ganz, ganz wichtige Stellungnahme zur derzeitigen Situation darstellen. – So weit, so gut.

Ich möchte aus diesem wirklich umfassenden Werk drei Bereiche herausnehmen, ohne auf das Grundsätzliche einzugehen; darauf ist schon ausreichend eingegangen worden. Mir ist wichtig der Konsumentenschutz, bei dem es immer wieder neue Heraus­forderungen gibt, natürlich auch aus dem Blickwinkel, dass Vorarlberg Anfang Jänner den Konsumentenschutz für alle eingeführt hat, also vom Studenten über den Erwerbstätigen bis hin zum Pensionisten. Konsumentenschutz über die Arbeiter­kammer Vorarlberg für alle – ich denke, das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik in Vorarlberg. Auch auf den Bereich der Behindertenpolitik möchte ich kurz eingehen, und abschließend auf die Sozialhilfe und die Mindestsicherung.

Konsumentenschutz berührt uns alle, nahezu sämtliche Lebensbereiche, angefangen von den Geschäften des alltäglichen Lebens, Leistungen der Daseinsvorsorge, Bankgeschäften und Wohnungsverträgen über Gesundheitsdienstleistungen, insbe­son­dere Werbung und Verschuldung bis hin zur Produktsicherheit. Es ist also eine typische Materie, die quer durch alle Bereiche geht.

Insbesondere die Rechtspolitik ist ein zentrales Mittel, um KonsumentInnen ent­sprechende Rechte zu geben. Die Rechtskenntnis der VerbraucherInnen ist häufig nicht ausreichend, das Risiko der gerichtlichen Durchsetzung entsprechend groß, die Risikofreudigkeit aber entsprechend gering. Es muss daher auch staatliche Verantwortung sein, dieses Manko entsprechend zu kompensieren und Konsumen­tIn­nen in ihrem Rechtszugang zu unterstützen. Es sei daher gestattet, auch einige Materien in diesem Bereich kurz aufzulisten, wobei insbesondere der Konsumenten­schutzbereich über viele, viele Seiten sehr ausreichend und informativ dargestellt wurde.

Mit dem Sachwalterrechtsgesetz wurde auch das Heimvertragsgesetz novelliert. Eine Überprüfung zahlreicher Heimverträge hat nämlich ergeben, dass das Entgelt nur unzureichend aufgeschlüsselt war beziehungsweise von reinen Sozialhilfeempfängern so genannte Haushaltsbeiträge eingefordert wurden, ohne offenzulegen, für welche Leistungen diese in Rechnung gestellt wurden.

In der Gewerbeordnung wurden die Bestimmungen für Werbeveranstaltungen neu geregelt. Wie wir alle schon gehört haben, werden bei den so genannten Werbefahrten die Konsumenten mit dubiosen Geschenken und Gewinnzusagen zu Veranstaltungen gelockt, bei welchen sie dann ausgenommen werden wie die sprichwörtliche Weih­nachtsgans. Laut einer Schätzung der niederösterreichischen Arbeiterkammer werden in diesem Bereich jährlich etwa 75 Millionen € umgesetzt. Mit dieser neuen Regelung müssen derartige Veranstaltungen bei den örtlichen Bezirksverwaltungsbehörden angemeldet werden, die Einladung hat gewisse Mindeststandards zu erfüllen und gewisse Informationen zu beinhalten und darf keine Zusagen von Geschenken und Gewinnen, zum Beispiel „Sie haben garantiert den Hauptpreis gewonnen!“, enthalten.

 


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