BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 70

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gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt, es ist letztendlich eine legistische Ver­schiebung, die es gegenüber dem derzeitigen Recht gegeben hat.

Ich begrüße aber natürlich vor allem den Entschließungsantrag, der seitens des Nationalrates von allen Parteien eingebracht und auch einstimmig beschlossen wurde, um mit den Privatfernsehbetreibern einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrechung von Kindersendungen und Kinderfilmen zu erreichen. Es wurde auch bisher die Möglichkeit der Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen nicht bis zum Exzess ausgenutzt, und das finde ich auch sehr positiv und sehr gut.

Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen und Teleshopping möchte ich vor allem seitens des Konsumentenschutzes auf einige Risiken hinweisen. Wir kennen das gemütliche und praktische Einkaufen vom Sofa im Wohnzimmer. Vom Putzmittel bis zur hochtechnischen Kamera, vom Modeschmuck über die Kleidung bis hin zu Kosmetikartikeln, HiFi-, TV-, Telekommunikationsgeräten und noch vieles mehr, alles wird von Verkaufsprofis angeboten.

Sehr oft finden sich in den Bedingungen der Teleshop-Anbieter viele versteckte Zusatzkosten. Bereits bei einem Anruf für eine Bestellung kann man auf einer Mehrwertnummer landen. Sehr oft kommen noch Porto-, Versand- und Handling­gebühren dazu. Von einigen Anbietern werden Transportversicherungen verrechnet. Bis zum Bezahlen der Rechnung können dann nochmals Nachnahmegebühren oder Kreditkartengebühren anfallen.

Es gibt auch eine Untersuchung seitens der Arbeiterkammer, bei der sechs Tele-Shops – unter Anführungszeichen – „durchleuchtet“ wurden. Der im Fernsehen ange­priesene Preis ist bei keinem der Shops jener Preis, den der Kunde wirklich bezahlen muss. Und falls das Produkt nicht in Ordnung ist oder die Ware zurückgegeben wird, fallen weitere Kosten an. Im Falle des Rücktritts braucht man manchmal Rücksende­nummern, die man erst extra kostenpflichtig erfragen muss.

Im Großen und Ganzen ist der Einkauf über Teleshopping nicht unproblematisch und keinesfalls konsumentenfreundlich. Gerade hier dürfen wir nicht müde werden, um die gesetzlichen Bestimmungen auf EU-Ebene konsumentenfreundlicher und vor allem konsumentensicherer zu machen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zurückkommend auf die heutige Novellierung betreffend Privatfernsehgesetz und Privatradiogesetz möchte ich festhalten, dass diese Maßnahmen dazu dienen können, das duale System zu stärken und auch eine Vielfalt an Medienberichterstattung zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schnider. – Bitte.

 


13.24.44

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich könnte natür­lich sagen, Geld macht die Musi – oder Werbung macht die Medien. Ich möchte gleich vorausschicken: Selbstverständlich stimmen wir dem zu, aber manchmal habe ich schon den Eindruck, dass im Zusammenhang mit Mediengesetzen immer nur dort überlegt, berichtigt und nachjustiert wird, wo es darum geht, dass man die finanziellen Flüsse verstärken und vergrößern kann.

Das ist alles soweit okay, nur – das hat Kollege Sodl ohnehin schon angesprochen –gibt es für mich da schon ein paar Punkte, wo wir trotz einer Zustimmung ein bisschen auf der Hut sein sollten. Und ein Punkt ist der, wo es um ganz klares Zielgruppen-Fernsehen geht. Ich denke mir, gerade was die Kinder betrifft, stimmt das schon, was


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