BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 71

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du gesagt hast, aber es gibt auch in diesem Gesetz – und da bin ich den Personen im Ausschuss sehr dankbar, die uns da vor zwei Tagen sehr fachkundige Auskunft gegeben haben – sehr wohl eine Änderung, was Kinderprogramme betrifft, denn die sogenannten Filme für Kinder können jetzt nicht nur alle 45 Minuten, sondern alle 30 Minuten unterbrochen werden. Das heißt, auch da hat sich schon ein bisschen etwas eingeschlichen, worüber man – egal, wie immer es auch ist, EU-Richtlinie hin oder her – trotzdem ein bisschen nachdenken können muss.

Ich kann als Theologe sagen, ich bin natürlich froh, dass sich wenigstens bei Gottes­dienstübertragungen – wobei ich selbst als Theologe auch ein bissel meine Probleme habe, was Übertragungen von Gottesdiensten betrifft, aber wenn schon, denn schon – keine Werbung einschleicht. Aber was die Kinder betrifft, möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir hier als Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen Auftrag haben, darüber nachzudenken, ob das immer ganz unseren Vorstellungen entspricht. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass sich auch die Abstände geändert haben. Bis jetzt war sehr klar ausgewiesen, dass zumindest ein Mindestabstand von 20 Minuten einzuhalten ist, jetzt können diese Abstände auch verringert werden. Das Einzige, was, glaube ich, hier im Gesetz wichtig und erwähnenswert ist, ist, dass da steht, es muss sehr wohl der Duktus einer Sendung, eines Programms erhalten bleiben. Ich kann also nicht einfach alle drei, vier Minuten irgendwelche Werbeblöcke einschieben.

Es ist vom Kollegen Mitterer der ORF angesprochen worden, und auch da danke ich unseren Auskunftspersonen. Bitte, es steht ja, glaube ich, nichts dagegen, dass der ORF sich diesem Privatfernseh- und Privatradiogesetz auch in gewisser Weise an­schließt und sich das überlegt. Zumindest – wenn ich es richtig in Erinnerung habe – haben vor zwei Tagen uns die Auskunftspersonen gesagt: Diese Änderung hätte letztlich auch mit dem politischen Willen zu tun.

Ich möchte hier aber nur auf etwas klar hinweisen: Zu rasch sollte man das nicht machen, denn da gehört vorher meines Erachtens innerhalb des ORF schon einmal eine sehr klare Debatte her, was man dort eigentlich will. Und solange es hier immer heißt, dass man auf der einen Seite alle ökonomischen Vorteile des Privatradios und ‑fernsehens haben will, auf der anderen Seite aber dann sofort vom Kunden ver­pflichtende Gebühren verlangt und sich gleichzeitig vielleicht solche Gesetze be­schließen lässt – politischer Wille hin oder her –, besteht gewisser Erklärungsbedarf, vor allem wenn dann zwei Wochen später trotz der Anpassung an die Privaten der Kundschaft mehr Gebühren verrechnet werden. Also bevor solche Diskussionen starten, bevor man so etwas auch in Folge für den ORF gültig macht, möchte ich hier schon auch einmal prinzipiell über Folgendes diskutieren: Welchen öffentlichen Auftrag haben Radio und Fernsehen des ORF? Wie sieht der aus? Was umfasst er?

Ich denke, da gibt es dann schon ein paar Punkte, über die wir diskutieren sollten, wie zum Beispiel: Wie schaut das aus mit dem österreichischen Film – ich nenne das nur als einen Punkt –, wie sieht das aus mit dem Bildungsauftrag und dem Infor­mations­auftrag? Denn bei manchen Sendungen habe ich schon den Eindruck, etwa bei der „Millionenshow“, dass ich sie da finde und auch im Privatfernsehen. Ist gut, möge dazugehören, nur, ich glaube, die Unterscheidbarkeit wäre schon anzudiskutieren.

In diesem Zusammenhang – das sage ich, um das ein Stück abzurunden und auch diesen Punkt noch einmal einzubringen – glaube ich auch, dass man sich da oder dort gewissen medienethischen Fragen stellen muss. Deshalb, bitte – und das gerade auch in Richtung von Herrn Kollegen Mitterer –, sehe ich hier völlig ein, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die Privatanbietern diese Werbeerweiterung ermöglicht, und gerade deshalb sollten wir darüber nachdenken, ob jede Richtlinie, gerade in Bezug auf ein


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