BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 72

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bestimmtes Zielgruppenprogramm, immer so klar ist und so anzunehmen ist und ob wir damit auch einverstanden sein können. Aber was den ORF betrifft, möchte ich schon, dass wir vorher eine ordentliche Diskussion darüber führen, ob dem öffentlichen Auftrag wirklich in dieser Art und Weise nachgekommen wird.

Was mich vor allem auch als Kunden dann schon besonders interessiert: Ich möchte nämlich dann nicht hier etwas beschließen, wo ich sage, ja, so wie die Privatanbieter soll auch der ORF das übernehmen. Und dann, bitte, kann es nicht gleichzeitig sein, dass man auch noch das Geldtascherl der Österreicherinnen und Österreicher, was die Gebühren betrifft, noch ein Stück mehr entleert. Das ist mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


13.30.58

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zu dieser Fernsehrichtlinie ist ja vorhin gesagt worden, warum die EU das auch noch regelt. Also wenn die EU irgend­wo aufgerufen ist, Dinge zu regeln, dann bitte gerade auf dem Fernseh- und Rund­funkmarkt, in der Telekommunikation, denn das sind keine nationalen Firmen. Die großen Fernsehanbieter, die Sie über das Kabelfernsehen oder über Satelliten kennen, die Sie vielleicht als deutsche Anbieter sehen, sind das nicht, deren Haus ist nicht in Deutschland, sie werden auch nicht in Deutschland versteuert. Das heißt, nichts ist so international wie die Fernsehwelt, die Medienwelt und die Telekommunikationswelt.

Deshalb ist es richtig, dass es eine Fernsehrichtlinie gibt, deshalb ist es richtig, dass es im Bereich der Telekommunikation Richtlinien gibt. Die Frage ist nur – Kollege Schnider hat hier völlig recht –: Wohin geht der Spin einer solchen Richtlinie? – Und da stecken wir in gewissen Zwängen, keine Frage.

Auf der einen Seite folgt diese Fernsehrichtlinie etwas dem amerikanischen Geist von „Medien machen“ und „Medien verkaufen“, gleichzeitig haben wir, was in Australien und Kanada, in Amerika zwar unbekannt ist, aber nicht im ganzen anglikanischen Raum unbekannt ist, ein unterschiedliches System, und zwar ein duales oder eigentlich ein dreibeiniges System. Das ist zunächst ein starkes öffentlich-rechtliches System in Europa. Dazu gehört BBC als die Mutter aller öffentlich-rechtlichen Sender, aber Österreich ist Marktführer mit Ö 1, was den Radiobereich betrifft. Es gibt nirgendwo auf der Welt einen in dieser Stärke, einen sich auf einem so starken Medienmarkt wie Wien zum Beispiel behauptenden öffentlich-rechtlichen Sender. In Amerika hat er 0,1, in Australien hat ein öffentliches Radio 0,08, in Wien, aber auch in den anderen Bundesländern gibt es wachsende Zuwachsraten. (Präsident Reisenberger übernimmt den Vorsitz.)

Das Dritte ist der Bereich, der sogar in einem Bescheid festgehalten wurde, nämlich jener der nichtkommerziellen und freien Medien. Es ist dies, wenn wir jetzt von Medien­pädagogik ausgehen, jener Bereich, in dem die Bürger und Bürgerinnen durch das Selbstgestalten von Medien eigentlich direkt medienpädagogisch partizipieren, indem sie nicht nur Nutzer oder Konsumenten und Konsumentinnen sind, sondern auch selber Produzenten und Produzentinnen.

Ich halte diese drei Ebenen für sehr, sehr wichtig. Und hier, Herr Staatssekretär – das ist eine Diskussion, die wir mit unterschiedlichen Regierungen geführt haben, und Sie sind jetzt der dafür Verantwortliche –, müssen wir uns zu einem neuen System durchringen, wie es in Europa nicht unbekannt ist. Wir müssen zu einer Form finden,


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