BundesratStenographisches Protokoll765. Sitzung / Seite 87

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14.32.59

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier in diesem Hause – na nit! – einig, dass es in einer parlamentarischen Republik, die aus Bundesländern besteht, eine zweite Kammer geben muss, die die Länder­interessen zu vertreten hat. Wenn das nicht im Bundesrat gesagt wird: wo sonst? – Das ist keine Frage.

Ich bekenne mich auch dazu und habe vor etwas mehr als drei Jahren – in der Zwischenzeit, in dieser kurzen Zeit, ist der siebente Nachfolger von mir als Präsident am Werk – mehrere Vorschläge eingebracht. Ich habe aber auch damals schon gemeint – und bin noch heute dieser Meinung –, dieser Antrag zielt genau in die richtige Richtung, nämlich die einer Aufwertung dieser Länderkammer bei der Gesetzwerdung in einem vorhergehenden Stadium. Das ist auf jeden Fall mitzutragen, deshalb steht auch mein Name mit auf dem Antrag.

Ich habe damals auch einen Vorschlag gemacht – schade, dass er nicht durch­gegangen ist! –, der beinhaltet hätte, dass der Wechsel der Präsidentschaft nicht nach einem halben Jahr, sondern nach einem Jahr, also jährlich, erfolgen sollte. Ich habe darauf hingewiesen, dass es in Deutschland bei 16 Bundesländern eine jährliche und keine halbjährliche Rochade gibt und die Bundesländer, die nur alle 16 Jahre dran­kommen, trotzdem einverstanden sind. Das heißt, es würde Österreich und dem österreichischen Bundesrat gut tun, wenn wir eine jährliche Rochade hätten, weil es einem Bundesland zumutbar ist, dass es nur alle neun Jahre drankommt, aber dann mit einem Jahr auch mehr Gestaltungsmöglichkeit in der Vorsitzführung gegeben wäre.

Ich habe damals auch – das ist von euch damals allerdings nicht goutiert worden und wird auch heute nicht goutiert werden – den Vorschlag gebracht, dass der Bundesrat nicht abzuschaffen wäre, wohl aber die Bundesräte als Mandatare, und habe gemeint – ich rufe es noch einmal in Erinnerung –, dass die Landtage das mit erledigen könnten in einer Zeit, in der ... (Bundesrat Mag. Klug: Nein, das geht eben nicht!) – Ich weiß, dass das von euch nicht goutiert wird.

Ich tue mir da ein bisschen leichter, ich habe ja mein Landtagsmandat gegen ein Bundesratsmandat getauscht. Ich hätte jetzt noch meinen Anspruch auf den Dritten Präsidenten des Kärntner Landtages, ich stehe aber hier heraußen als normaler Bundesrat. Deshalb habe ich mir immer etwas leichter getan als die meisten von euch, diesem Vorschlag näherzutreten. Aber es hätte Sinn gemacht (Bundesrat Mag. Klug: Es hätte keinen Sinn gemacht!), wenn einmal im Monat, von der Anzahl her in gleicher Zusammensetzung, vier Landtagsabgeordnete aus Kärnten statt vier Bundesräte aus Kärnten die gleichen Interessen im Rahmen einer Bundesratssitzung vertreten würden. Ich rufe es nur in Erinnerung. Als Minderheitsfraktion von damals und auch von heute habe ich sowieso keine Möglichkeit, da etwas zu verändern.

Ich sage jetzt noch etwas, weil auch gesagt wurde, dass es Bedenken gegeben hat – Seppi Bucher und so weiter. Es gibt auch bei diesem Antrag leichte Bedenken, und ich hoffe, dass sich der Nationalrat dann nicht darauf berufen wird. Verfassungsrechtler – nicht Politiker – glauben, dass der Punkt 2, nämlich einem Einspruch bei Sammel­gesetzen teilweise Recht zu geben und teilweise zu beeinspruchen, große Proble­matiken hervorrufen könnte. Das heißt, an diesem Punkt wird wahrscheinlich in der Fassung, wie er jetzt drinsteht, noch gefeilt werden müssen.

Beispiel: Der Bundesrat würde zu Ausgaben, die in einem Gesetz für irgendwelche Institutionen vorgesehen sind, ja sagen, aber zu dem Punkt Finanzierung nein sagen; dann kann das ganze Gesetz nicht in Kraft treten. (Bundesrat Konecny: Das steht ja dann im selben Gesetz!) Ich sage nur, vereinfacht ausgedrückt, was passieren könnte.


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