weiß nicht, ob da irgendwann einmal etwas passiert. Das Problem mag vielleicht auch sein, dass für die Finanzierung dieser Bahnübergangssicherungen die ÖBB verantwortlich ist, und dass es da üblicherweise nicht besonders schnell geht, ist ja allgemein bekannt.
Wie gesagt, wir werden deshalb nicht zustimmen, weil unserer Meinung nach die wichtigsten Punkte der Verkehrssicherheitsfragen auch in dieser Änderung der StVO nicht berücksichtigt werden. Es sind zwar gute Änderungen, aber zu wenig.
Was unserer Meinung nach in der
Gesetzesvorlage auch nicht ausreichend berücksichtigt wurde, ist der
Datenschutz. Wir haben auch im Ausschuss darüber gesprochen.
Natürlich wird versichert, dass die Daten, die Fotos, die da gemacht wer-
den, gleich gelöscht werden. Im Gesetzestext steht es aber dummerweise
nicht drinnen. Vielleicht kann man das im Gesetzestext noch irgendwann
einmal nachtragen. Dann müsste es nicht reichen, wenn die Frau Ministerin
das sagt. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
10.52
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.
10.52
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Kerschbaum! Ja, Sie haben vielleicht recht, dass man in verschiedenen Bereichen mehr tun könnte. Aber grundsätzlich verstehe ich nicht, dass Sie einer Novelle, die eigentlich in die richtige Richtung geht, nicht trotzdem die Zustimmung geben, auch wenn sie Ihrer Meinung nach vielleicht nicht hundertprozentig vollständig ist.
Wir wissen alle, es vergeht kein Tag, an dem wir nicht über die Medien, über das Fernsehen Berichte über Verkehrsunfälle, Unfälle an Bahnübergängen und diverse andere Verkehrsunfälle sehen. Wir werden immer wieder damit konfrontiert, und wir zerbrechen uns eigentlich auch immer wieder alle den Kopf, wie wir Verkehrsunfälle verhindern könnten. Dass menschliche Unzulänglichkeiten dabei eine große Rolle spielen, brauche ich, glaube ich, nicht extra zu erwähnen – ob es der Alkohol ist oder andere Dinge.
Mich stimmt auch der letzte Bericht des Verkehrsclubs Österreich sehr nachdenklich. Da wird festgestellt, dass die Unfallbilanz im Jänner 2009, was die Toten betrifft, ganz massiv angestiegen ist. Im Jänner 2009 sind bei Verkehrsunfällen 50 Menschen ums Leben gekommen. – Das sind um neun Menschen mehr als im Jahr vorher.
Wir wissen, dass Verkehrsunfälle vielschichtige Ursachen haben. Neben technischen Mängeln an Fahrzeugen kommen manchmal auch der jugendliche Leichtsinn, Alkohol oder die Überforderung älterer Straßenverkehrsteilnehmer bei den heutigen Anforderungen im Straßenverkehr zum Tragen. Viel schlimmer ist es aber, dass fast die Hälfte aller schweren Verkehrsunfälle durch zu hohe Geschwindigkeit, Drängeln, viel zu geringen Abstand und Alkohol zustande kommt.
Zurzeit gibt es in der Straßenverkehrsordnung von 1960 und dem Kraftfahrgesetz 1967 keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Zulässigkeit des Einsatzes bildverarbeitender technischer Einrichtungen. Nicht geregelt sind auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung. Es ist daher meiner Meinung nach ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dieser Novelle zur Straßenverkehrsordnung und zum Kraftfahrgesetz die in der Praxis bereits herangezogenen technischen Überwachungsmethoden definitiv neu geregelt werden.
Es werden in Zukunft erstmals in der Straßenverkehrsordnung abschnittsbezogene, punktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen, aber auch der Einsatz von Rotlichtkame-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite