Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf gleich zum nächsten Bericht kommen, nämlich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden, Abgabenverwaltungsreformgesetz.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf auch gleich den nächsten Bericht des Finanzausschusses bringen, nämlich jenen über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
12.35
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir hier eine Debatte in einem durchführen, vorweg: Wir werden selbstverständlich der Reform der Abgabenverwaltung und des Finanzstrafvollstreckungsgesetzes unsere Zustimmung geben, aber – und das ist leider bedauerlich – nicht jener Vorlage zur Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol.
Das ist insofern bedauerlich, als wir hier in der Länderkammer eigentlich immer gemeinsam, als es zum Beispiel um Burgenland und Kärnten ging, solchen Zuschüssen selbstverständlich unsere Zustimmung erteilten. In diesem Fall möchte ich jedoch den Kollegen der ÖVP Spiegelfeld-Schneeburg zitieren, der gemeint hat, wir können doch nicht 4 Millionen für die Zerstörung eines Denkmals überweisen. Deshalb gab es auch
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