BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 69

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.32.129. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grund­satzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Be­reich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvoll­streckungsgesetz – EU-FinStrVG) (37 d.B. und 64 d.B. sowie 8054/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kom­munalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsver­fahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG) (38 d.B. und 65 d.B. sowie 8047/BR d.B. und 8055/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols (21 d.B. und 66 d.B. sowie 8056/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 9 bis 11 ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich bitte um die Berichte.

 


12.32.45

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwal­tungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens, EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz, brin­gen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

 


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