Das Gesetz ist erforderlich, weil administrative Strafentscheidungen der Finanz- und Zollbehörden vom bestehenden EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz ausgenommen sind. Die Vollstreckung von Strafen durch Finanz- und Zollämter sowie von Geldstrafen wegen Verwaltungsübertretungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden oder durch Bundespolizeidirektionen setzt eine eigenständige Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Österreich voraus.
Der Tagesordnungspunkt 10 befasst sich mit der Abgabenverwaltung. Sie soll durch ein Abgabenverwaltungsreformgesetz vereinheitlicht und reformiert werden. Die notwendigen Voraussetzungen dazu schufen Nationalrat und Bundesrat bereits mit dem 2007 beschlossenen Finanzverfassungsgesetz. Landesrechtliche Verfahrensbestimmungen treten daher mit 1. Jänner 2010 außer Kraft. Von diesem Zeitpunkt an soll – so der vorliegende Gesetzentwurf – die Bundesabgabenordnung auch für die Erhebung der Landes- und Gemeindeabgaben durch Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden gelten.
Da gibt es natürlich auch Umstellungskosten. Diese betragen bei den Gemeinden zirka 3,5 Millionen €. Ersparnisse stehen dabei auch auf dem Programm, und zwar belaufen sie sich auf etwa 150 000 € im Jahr. Das ist eine relativ lange Amortisationszeit. Meine Damen und Herren, wir werden aber diesen Gesetzen selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.43
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.
12.43
Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist, glaube ich, ein guter Brauch, dass sich die Republik Österreich bei großen historischen Jubiläen in den Bundesländern mit einer sinnvollen finanziellen Gabe einstellt. So geschehen im Burgenland, so geschehen in Kärnten; so wollen wir es auch heute für Tirol beschließen.
Nun zu diesem Jubiläums-Gedenkjahr 200 Jahre Tiroler Freiheitskampf. Die Freiheitskriege des Jahres 1809 waren für Tirol über viele Jahrzehnte ein prägendes politisches Ereignis, das heute noch seine Nachwirkungen hat. In diesem Gedenkjahr wird versucht, ganz nüchtern die Geschichte dieser Zeit zu analysieren, vor allem ihre Nachwirkungen über all die Jahre herauf.
Ich darf ganz kurz auf einzelne Aspekte eingehen. Vorurteilsfrei ist zu analysieren, was damals die Umstände waren und wie das nachgewirkt hat. Die Auswirkungen auf Politik und Kultur des Landes sind zu beurteilen. Auch die Person Andreas Hofer ist zu würdigen, mit allen Stärken, und niemand hat Vorbehalte dagegen, auch die Schwächen, die im damaligen Umfeld gesehen werden müssen, zu würdigen.
In diesem Gedenkjahr geht es in Tirol aber wesentlich mehr um die Gegenwart und um die Zukunft. Das Motto lautet: Vergangenheit trifft Zukunft. Die Geschichte ist also sauber zu analysieren und aufzuarbeiten, sofern das notwendig ist, und die Zukunft ist zu gestalten. Die Fragen sind: Wo steht dieses Land heute? Wo stehen wir wirtschaftlich? Wo stehen wir kulturell? Wo stehen wir österreichpolitisch und europapolitisch? – Das sind die entscheidenden Fragen.
Es wurden bei diesen Gedenkjahren immer sehr nachhaltige Investitionen getätigt. Ich erinnere an das Jahr 1959, das 150-Jahre-Gedenkjahr: In diesem Jahr wurde eine Landesstiftung, die heute noch segensreich wirkt, gegründet: die Tiroler Gedächtnisstiftung. Da hat das Land Tirol gemeinsam mit allen Tiroler Gemeinden einen Fonds für
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