Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die umfassende Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile ihm dieses.
13.32
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die Berichterstattung hat aufgrund der umfangreichen Gesetzesmaterie länger gedauert, als ich jetzt dazu Ausführungen machen werde. Ich stehe dazu als Erster hier am Rednerpult, weil ich als Kontraredner gereiht wurde. Ich möchte aber betonen, dass vier dieser fünf Tagesordnungspunkte von uns positiv gesehen werden; nur der erste dieser fünf Punkte, nämlich das Bankwesengesetz, wird von uns abgelehnt, und das hat seine Gründe.
Schon am 26. Februar hat, im Rahmen einer Nationalratssitzung, unsere Fraktion dazu Bedenken geäußert und im Laufe der Debatte drei Abänderungsanträge eingebracht. Ich will diese nicht im Einzelnen erörtern, aber wesentlich war der Antrag auf Aufrechterhaltung und Festschreibung des Bankgeheimnisses in Österreich. Dieser wurde leider von allen anderen Fraktionen im Nationalrat abgelehnt, und somit wurde eine Chance vertan. Es war zu diesem Zeitpunkt relativ klar, dass Finanzminister und Vizekanzler Pröll auch der Meinung war, dass wir in Österreich das Bankgeheimnis festschreiben sollten, und wir wollten ihm damit einen Gefallen tun.
Nun gibt es heute, ganz aktuell, in diesem Zusammenhang bereits eine Debatte in den Medien. Es gab heute nämlich eine Pressekonferenz, und der Herr Vizekanzler und Finanzminister hat bei dieser Pressekonferenz in Aussicht gestellt, dass das Bankgeheimnis in Österreich möglicherweise aufgeweicht wird. – Das wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Stärkung des Ostgeschäftes unserer Banken – was der Herr Finanzminister eigentlich erreichen wollte –, denn bei Abschaffung des Bankgeheimnisses beziehungsweise bereits bei Aufweichung würde ein Abzug von Spareinlagen von österreichischen Banken erfolgen.
Damit retten wir in Österreich keine Banken, sondern wir gefährden sie. Deshalb werden wir auch heute diesem Gesetz nicht die Zustimmung geben. Ich ersuche Sie alle, das zu berücksichtigen: Wir dürfen das Bankgeschäft in Österreich durch die Aufweichung des Bankgeheimnisses nicht gefährden! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.35
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
13.35
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Gesetzesvorlagen beschließen wir heute Änderungen bei den Finanzmarktgesetzen, dem Bankwesengesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz und weiteren Gesetzen.
Der große nationale Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der EG-Richtlinie über das aufsichtsrechtliche Verfahren beim Beteiligungserwerb an Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen hat in der EU zu unterschiedlichen Verfahren, zur Intransparenz und zur Behinderung des grenzüberschreitenden Beteiligungserwerbs geführt.
Mit den Änderungen in den Richtlinien für Banken, Nichtlebensversicherungen, Rückversicherer und Lebensversicherer zielt die EU auf ein einheitliches und transparentes Aufsichtsverfahren ab.
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