BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 90

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Es ist ganz wichtig, das auch ganz klar manifest zu machen. Ich sage Ihnen auch, war­um: Weil aufgrund unseres Bankgeheimnisses von dritter Seite immer wieder versucht worden ist, Österreich mit sogenannten Steueroasen in einen Topf zu werfen. Und da­gegen muss man sich wehren. Daher war auch dieser Schritt notwendig, der hoffent­lich auch international so gesehen wird, weil wir es nicht zulassen wollen, dass Öster­reich da ungerechtfertigter Weise an den Pranger gestellt wird.

Wir haben kein Interesse, Steuerhinterziehern oder Geldwäschern auch nur irgendwie einen Dienst zu erweisen. Andererseits haben wir alles getan, um unser Bankgeheim­nis zu sichern. Ich sage es noch einmal: So, wie es mit einer qualifizierten Mehrheit, mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament abgesichert ist, so wird unser Bankgeheim­nis auch in Zukunft bleiben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.53


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz sowie weitere Gesetze geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberlei­tungsgesetz aufgehoben werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österrei­chischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Ös­terreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


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