BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 89

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Sehr geehrte Damen und Herren, nur wenn Steueroasen ausgetrocknet werden, kann eine faire Realwirtschaft erfolgreich sein. Die Abschaffung der Erbschafts- und Schen­kungssteuer war aus meiner Sicht nicht der richtige Weg, um Steuern und Abgaben richtig zu verteilen.

Mit einer entsprechenden Steuerfreistellung in der Wertgrenze zum Beispiel einer Eigentumswohnung könnten alle gleichbehandelt werden und trotzdem die von fast allen Parteien in dieser Angelegenheit sehr gerne missbrauchten „kleinen Leute“ belas­tungsfrei gehalten werden.

Sogar die OECD, die ja bekanntlich nicht unter kommunistischer Führung steht, rügt uns massiv wegen der Schieflage unserer Steuerstruktur. Selbständige und Unselb­ständige tragen trotz Steuerreform den Großteil der Steuerlast. Vom Vermögen, von den Vermögenszuwächsen und von den Spekulationseinkünften kommt viel zu wenig in die Staatskasse. Ich bin mir sicher, dass es eines Tages in ganz Europa zur Be­steuerung von Vermögen kommen wird.

Meine Damen und Herren! 1 Prozent der Bevölkerung besitzt auch in Österreich
ein Drittel des gesamten Vermögens. Es können nicht mehr die Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer, die Pensionistinnen und Pensionisten und die Selbständi-
gen in den Klein- und Mittelbetrieben, die jeden Tag ihren Betrieb aufsperren und
für Beschäftigung sorgen, die Steuerhauptlast tragen. 
Ich danke Ihnen und bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundes­rätin Kerschbaum.)

13.50


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


13.50.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf es ganz kurz machen. Der Erstredner in dieser Debatte, Herr Bundesrat Mitterer, hat eine Sorge zum Ausdruck gebracht, die wirklich unberechtigt ist, nämlich dass mit den Erklärungen des Finanzministers heute unser Bankgeheimnis aufgeweicht worden sei.

Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe gestern gemeinsam mit dem Finanzminister von Luxemburg und dem Schweizer Kollegen den ganzen Tag hindurch bei der OECD genau diesen Punkt verhandelt, mit einem für Österreich sehr guten Ergebnis, nämlich dass seitens der OECD im Vorfeld zu dem G 20-Gipfel, der am 2. April in London statt­finden wird, außer Streit gestellt ist – was auch von der OECD offiziell erklärt wurde –, dass wir unser Bankgeheimnis in der Form, wie wir es haben, in der gesetzlichen Re­gelung, wie wir es haben, auch in Zukunft haben werden. Das ist ganz wichtig.

Streng davon zu trennen ist aber das gemeinsame internationale Vorgehen gegen jene, die durch Finanztransaktionen in Millionenhöhe Steuern hinterziehen wollen, die Geld waschen wollen. Es ist in unser aller Interesse, dass wir da grenzüberschreitend besser als in der Vergangenheit zusammenarbeiten.

Das heißt, wozu wir uns bereit erklärt haben und ich denke, das ist im Sinne der ehr­lichen und der österreichischen Sparer –, ist, dass unsere Banken bei Rechtshilfeersu­chen aus dem Ausland nicht nur, wenn es gerichtliche Verfahren gibt, sondern auch, wenn steuerliche Verfahren eingeleitet worden sind – zum Beispiel wegen Steuerhin­terziehung –, die Bereitschaft haben, das Bankgeheimnis zu öffnen, wenn solche An­fragen aus dem Ausland kommen und wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, damit wir bei Ermittlungsverfahren und bei der Verfolgung von Steuersündern unseren Bei­trag leisten. Das halte ich für richtig.

 


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