BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 93

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und Väter, deren Partner/Partnerin niedrige Einkünfte hat, haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Der Zuschuss beträgt zirka 180 € monatlich. Bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze wird der Zuschuss zurückgefordert.

Werte Kolleginnen und Kollegen! In der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es nun dar­um, dass die Rückzahlung des Zuschusses, der als Überbrückungshilfe für finanziell schwierige Zeiten gewährt wird, geändert beziehungsweise bereinigt wird und somit viele Härtefälle zurückgenommen werden können.

Zum einen kommt es zu einer Anhebung der Abgabengrenzen, zum anderen zu einer Verkürzung des Beobachtungszeitraumes von 15 auf 7 Jahre, und zum dritten wird die Information für die Eltern, für Frauen und Männer, die diesen Zuschuss in Anspruch nehmen, verbessert, damit sie wissen, woran sie sind, wenn sie einen solchen Zu­schuss beantragen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe dem Kollegen Siegfried Kampl recht und meine auch, man sollte generell über Zuschussregelungen nachdenken, denn Zu­schüsse, die man zurückzahlen muss, haben immer einen unguten, einen etwas bitte­ren Beigeschmack. Wenn es zu einer neuerlichen Evaluierung des Kinderbetreuungs­geldes kommt, sollte diese Überlegung mit einbezogen werden, damit es zu dem kommt, was wir eigentlich alle wollen, nämlich zu einer Entlastung der Familien.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Fazit ist: Durch die nunmehr vorliegende Gesetzes­novelle sollen deutlich weniger Personen den Zuschuss zum Kindergeld auf Grund einer Verbesserung der Einkommenssituation zurückzahlen müssen. Der Zielsetzung, Härtefälle zu vermeiden, wird mit diesem Gesetz Rechnung getragen. Wir werden da­her dieser Novelle unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.04


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Ich erteile ihr dieses.

 


14.04.34

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Meine Damen und Her­ren! Ich glaube, wenn wir in unserer Gesellschaft Zukunftsoptimismus haben wollen – den wir in Zeiten wie diesen umso mehr brauchen –, bedarf es auch junger Menschen, die ihr Leben mit Optimismus und Zuversicht angehen können. Und das tut man, glaube ich, viel eher, wenn man sich von der Gesellschaft nicht allein gelassen fühlt.

Die Unterstützung der Gesellschaft – also von uns allen, und nichts anderes ist ja eine staatliche Unterstützung – ist für den Start ins – wie immer man das jetzt versteht – Erwachsenenleben nicht mehr wegzudenken. Da geht es um Existenz- und Familien­gründung, bei der man immer wieder Unterstützung braucht.

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, eine Art Überbrückungskredit, unterstützt gerade dort, wo es einen besonderen finanziellen Engpass gibt; er mag zeitlich be­grenzt sein oder auch nicht. Er ist somit Unterstützung nicht nur für die jungen Eltern, für die Mütter und Väter, sondern gerade auch für die Kinder, für die es ja höhere Aus­gaben gibt, sodass der finanzielle Engpass dann noch größer wird.

Mit der heute vorgelegten Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz wird zum einen, wie ich meine, handfest finanziell geholfen, indem die Einkommensgrenzen, ab denen die Rückzahlung schlagend wird, rückwirkend angehoben werden. Eine durchaus be­deutende Anzahl von Rückforderungen wird daher – und das ist unter anderem ange­sichts der preislichen Entwicklungen heutzutage notwendig – gar nicht mehr durchge­führt werden müssen.

 


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