BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 99

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mit der Kinderbetreuungsgeld-Novelle 2008 die Zuverdienstgrenze bei den Zuschuss­beziehern von de facto Erwerbsverbot, das heißt der Geringfügigkeitsgrenze auf die gleichen 16 200 € anheben konnten wie bei den anderen Kinderbetreuungsgeldbezie­herinnen und -beziehern. Das war, glaube ich, eine ganz, ganz wichtige Sache.

Frau Bundesrätin Mühlwerth, Sie haben etwas verwechselt: Die Zuverdienstgrenze – und das ist das Problem bei der Frage des Zuschusses, warum dieser rückgezahlt wer­den muss beziehungsweise rückgefordert wird – ist etwas anderes als die Abgaben­grenzen.

Der Zuschuss ist, wie ja mehrfach betont wurde, ein rückzahlungspflichtiges Darlehen. In dem Moment, in dem das Einkommen eine gewisse Grenze, nämlich die Abgaben­grenze übersteigt, wird ein gewisser Prozentsatz des Einkommens zurückgefordert, und das so lange – und das haben wir von 15 auf sieben Jahre verkürzt –, bis der Zu­schuss zurückgezahlt ist.

Das ist auch dann so, wenn der Zuschuss zu Recht bezogen wird, das heißt, wenn die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld nicht überschritten wurde. Daher hat das mit der Zuverdienstgrenze in dem Fall nichts zu tun. Das sind zwei unterschied­liche Dinge.

Sie haben auch gesagt, die Zuverdienstgrenze gehöre abgeschafft. Die Diskussion ist ja immer wieder auch präsent und hoch aktuell, nicht zuletzt deswegen, weil Väter da­durch abgehalten würden, der Familie mehr Zeit zu widmen. Da sage ich Ihnen, Frau Bundesrätin: Gerade wegen der Väterbeteiligung ist es wichtig, dass wir die Zuver­dienstgrenze beibehalten. Gerade beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungs­geld, wo wir uns ja gemeinsam vorgenommen haben, 80 Prozent des letzten Nettoein­kommens beim Kinderbetreuungsgeld als eine Säule festzusetzen, muss es natürlich eine Zuverdienstgrenze geben! Wenn wir von Väterbeteiligung reden, dann reden wir von der Zeit der Väter in der Familie und für die Familie. Warum sollte jemand Zeit in der Familie verbringen, wenn es völlig unabhängig davon ist, ob er weiterarbeiten kann und die gleichen Bezüge dazuverdienen kann?

Ich meine, es ist auch wegen des Lenkungseffekts, gerade um die Väter in der Familie zu haben, wichtig, eine Zuverdienstregelung auch weiterhin zu haben. Dass wir sie flexibler und individueller gestalten wollen, haben wir gemeinsam im Regierungspro­gramm vereinbart.

Der Verfassungsgerichtshof hat ja heute – das für all diejenigen, die es vielleicht noch nicht wissen – sämtliche Klagen bezüglich der Zuverdienstgrenze abgewiesen und hat in allen Punkten bestätigt, dass die Zuverdienstgrenze eben nicht verfassungswidrig ist. Für uns ist das wirklich der Schritt, der es ermöglicht, dass wir mit Vollgas – so sa­ge ich einmal – in die Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld gehen können und eine für die Eltern individuellere, flexiblere und vielleicht auch einfachere beziehungsweise praxisnähere Regelung finden können – im Sinne unserer Familien und, wie Frau Bundesrätin Rausch gesagt hat, gerade für die jungen Familien.

Ich bin überzeugt, dann werden wieder mehr Familien auch Ja zum Kind sagen und sich trauen, ein Kind zu bekommen, weil die Rahmenbedingungen entsprechend flexib­ler sind. – Ich danke für die Unterstützung. (Allgemeiner Beifall.)

14.28


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

 


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