BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 98

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fen wird. Ich möchte mich nochmals bei dir, Frau Staatssekretärin, für die rasche, un­komplizierte und unbürokratische Novellierung bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.20


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


14.21.02

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Dank an das Parlament zurückgegeben, denn eine Lösung schnell herbeizuführen und zu be­schließen, das geht nur, wenn das Parlament auch entsprechend mit dabei ist. Ich den­ke, dass wir da wirklich schnell reagieren konnten und eine Reparatur, mit der wir die sozialen Härtefälle entsprechend entlasten können, kurzfristig durchführen. Es wurde gesagt, das betrifft ungefähr 50 Prozent der Rückzahlungsverpflichteten – nämlich die kleinsten Einkommensbezieher –, die bisher noch zusätzlich rückzahlen mussten und nun nicht mehr rückzahlungsverpflichtet sind und von den Rückforderungen befreit sind.

Auch das Folgende wurde bereits von meinem Vorredner gesagt: Bei Alleinerziehen­den ist es ja so, dass der Unterhaltsverpflichtete auch der Rückzahlungsverpflichtete ist. Wir haben also einerseits die Information des Rückzahlungsverpflichteten sicherge­stellt, weil ein Kritikpunkt unter anderem war, dass nicht immer sichergestellt war, dass der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich auch die Information bekommen hat, dass er dann zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet wird. Das ist durch einen RSb-Brief sichergestellt. Diese Maßnahme wurde bereits im Dezember gesetzt; wir konnten wirk­lich sofort reagieren.

Auch beim Formular gibt es Änderungen, da das von mehreren Seiten als Kritikpunkt genannt wurde. Der Begriff Zuschuss mag in manchen Bereichen irreführend wirken, weil das den Eindruck erweckt, er ist nicht rückzahlungspflichtig. Daher haben wir auch da sofort reagiert und die Antragsformulare dahingehend verändert, dass auf der ersten Seite ganz groß und klar ersichtlich und sogar farblich hinterlegt die Information, dass es sich um ein Darlehen handelt, das zurückzuzahlen ist, angebracht ist. Aus dem Grund haben wir die pragmatische Lösung, die aber von der Wirkung sicher die effektivste ist, gefunden.

Tatsächlich ist es so, dass wir eine Einzelmaßnahme, eine kurzfristige Sanierung rück­wirkend setzen, um eben – ich habe es eingangs gesagt – die Ärmsten, die sozial Schwächsten zu entlasten. Die Zuschussregelung wird aber grundsätzlich – das haben wir uns vorgenommen und ist auch im Regierungsprogramm festgehalten – in der Neu­ordnung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgen, und wir werden auch überlegen, was wir einfacher gestalten können.

Es stimmt schon – ich denke, Sie, Frau Bundesrätin Mühlwerth, haben das gesagt –, der Verwaltungsaufwand in der Exekution ist tatsächlich ein großer. Da sind wir im ge­genseitigen Interesse durchaus bemüht, Vereinfachungen insgesamt durchzuführen.

Eine Information noch, da immer wieder die Frage gestellt wird, wie viele Alleinerzie­hende den Zuschuss beziehen. Interessanterweise sind mittlerweile etwa die Hälfte der Antragsteller Paare und die andere Hälfte alleinerziehende Elternteile – entgegen der Annahme, dass der Zuschuss zu einem überwiegenden Teil von Alleinerziehenden be­antragt wird.

Etwas möchte ich noch betonen, was immer wieder vergessen wird: Es ist, wie ich meine, gerade für die sozial Schwächsten ganz wichtig, erwerbstätig sein zu können, sich selbst das Einkommen zu verdienen. Da war sicher eine Errungenschaft, dass wir


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